Auch ohne ersten Hochschulabschluss wie Bachelor oder FH-Diplom ist es in einigen Studiengängen möglich, ein Masterstudium aufzunehmen. Das hessische Hochschulrecht lässt den Zugang zu den weiterbildenden Masterstudiengängen General Management (MBA), Berufspädagogik (M.A.) und Komplementäre Heilverfahren in der Schmerztherapie (M.Sc.) an der DIPLOMA Hochschule zu, wenn Bewerber:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine Eignungsprüfung bestehen. Weiterbildende Masterstudiengänge dienen zur wissenschaftlichen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.
Bewerber:innen ohne Hochschulabschluss können gem. § 20 (3) HHG zum MBA-Studium zugelassen werden, wenn sie:
- Eine Berufsausbildung abgeschlossen haben
- Über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung fachlich verwandt zum angestrebten Studiengang verfügen
- Eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen
- Eine Eignungsprüfung auf Bachelor-Niveau an der DIPLOMA Hochschule bestanden haben
- Über qualifizierte Englisch-Kenntnisse verfügen.
Bewerber:innen ohne Hochschulabschluss können gem. § 20 (3) HHG zum Masterstudium Berufspädagogik (M.A.) zugelassen werden, wenn sie:
- Eine Berufsausbildung abgeschlossen haben
- Über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung fachlich verwandt zum angestrebten Studiengang verfügen
- Eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen
- Eine Eignungsprüfung auf Bachelor-Niveau an der DIPLOMA Hochschule bestanden haben
Bewerber:innen ohne Hochschulabschluss können gem. § 20 (3) HHG zum Masterstudium Komplementäre Heilverfahren in der Schmerztherapie (M.Sc.) zugelassen werden, wenn sie:
- Über eine abgeschlossene Berufsausbildung haben
- Über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen
- Eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen
- Eine Eignungsprüfung im Sinne des § 20 (3) Hessisches Hochschulgesetz an der DIPLOMA Hochschule bestanden haben.
Näheres regelt die Satzung (Prüfungsordnungen). Die Regelungen zur Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 Hessisches Hochschulgesetz bleiben unberührt.
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