Studieren mit Abitur / Fachhochschulreife
Zum Studium an der DIPLOMA Hochschule in einem grundständigen Studiengang ist laut Hessischem Hochschulgesetz berechtigt, wer die dafür erforderliche Qualifikation (Hochschulzugangsberechtigung) nachweist. Die Qualifikation für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, muss nachgewiesen werden durch:
1. die Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
2. die fachgebundene Hochschulreife,
3. oder die Fachhochschulreife.
Andere Bildungsnachweise berechtigen zum Studium, wenn sie gleichwertig sind. Hierüber entscheidet bei inländischen Nachweisen das Kultusministerium.
Studieren ohne Abitur/ Fachhochschulreife
Auch wenn Du nicht über die generell erforderliche Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fach- oder fachgebundene Hochschulreife verfügst, kannst Du aufgrund des Hessischen Hochschulgesetzes, welches für alle Studiengänge und Studienzentren unserer Hochschule – auch für das Fernstudium mit realen Lehrveranstaltungen und das Online-Studium mit Live-Online-Seminaren – gilt, an der DIPLOMA Hochschule studieren.
Nachfolgend erläutern wir diese speziellen Zugangsmöglichkeiten. Bei weiteren Fragen steht Dir unser Beratungs-Team (z.B. der Studienservice unter 05722 28699732) gern zur Verfügung.
1. Zum Studium zugelassen wird nach Hessischem Hochschulgesetz (HHG) § 60 Abs.4 ohne Prüfung und Nachweis beruflicher Tätigkeiten jeder Bewerber, der einen mittleren Schulabschluss (mind. Realschulabschluss) und Qualifizierten Abschluss einer mind. 3-jährigen anerkannten Berufsausbildung, die eine Durchschnitts-/Gesamt- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser ausweist (sind diese Noten nicht ausgewiesen, gilt das arithmetische Mittel der einzelnen Fachnoten) oder
a) eine Meisterprüfung abgelegt hat
b) einen vergleichbaren Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung von mindestens 400 Stunden erzielt hat, der als Weiterbildungsberuf landesrechtlich anerkannt ist. Beispiele i. S. der „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“ vom 07. Juli 2010 (i.d.F. vom 16. Dezember 2015) wären:
i. für den Bereich des Berufsbildungsgesetzes
- Fachwirtinnen/Fachwirte
- Fachkaufleute
- Fachkräfte
- Bilanzbuchhalter:innen
- Betriebswirtinnen/Betriebswirte
- Fremdsprachenkorrespondentinnen/-korrespondenten
- Controller:innen
- Dolmetscher:innen
- Informatiker:innen
- IT-Fachkräfte
- Wirtschaftsassistentinnen/Wirtschaftsassistenten
- Pharmareferentinnen/Pharmareferenten
- Geprüfte Kraftwerker:innen, Handelsassistentinnen/Handelsassistenten, Natur- und Landschaftspfleger:innen, Sozialberater:innen, Sozialsekretärinnen/Sozialsekretäre
ii. für den Bereich des Gesundheitswesens und der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
- Altenpfleger:innen - in der ambulanten Pflege, als pflegerische Leitung, Pflegedienstleitung, Lehrkraft etc.
- Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten - Lehrkraft, leitende Funktion
- Fachaltenpfleger:innen mit fachspezifischer Weiterbildung
- Fachkrankenpfleger:innen mit fachspezifischer Weiterbildung
- Fachkräfte mit fachspezifischer Weiterbildung
- Heilerziehungspfleger:innen - pflegerische Leitung, Gerontopsychiatrie etc.
- Kinderkrankenpfleger:innen mit fachspezifischer Weiterbildung
- Krankenpfleger mit fachspezifischer Weiterbildung
- Krankenschwester mit fachspezifischer Weiterbildung
- Fachkrankenpfleger:innen mit fachspezifischer Weiterbildung
- Logopäden/Logopäden - in leitender Funktion, als Lehrkraft
- MTA Klinische Chemie, Morphologie etc.
- Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten - in leitender Funktion, als Lehrkraft
- Praxisanleiter:innen
- weitere Qualifikationen auf Anfrage oder unter berufenet.arbeitsagentur.de
c) einen vergleichbaren bundesrechtlichen Fort- und Weiterbildungsabschluss absolviert hat, wie z. B.
- Steuerberater:innen
- Wirtschaftsprüfer:innen
d) einen Abschluss an Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz mit Beschluss vom 07. November 2002 (i.d.F. vom 12. Dezember 2013) erzielt hat, wie z. B.
- staatlich geprüfte Techniker:innen, Betriebswirtinnen/Betriebswirte, Wirtschafter:innen, Agrarbetriebswirtinnen/Agrarbetriebswirte, Gestalter:innen, hauswirtschaftliche Betriebsleiter:innen
- staatlich anerkannte Erzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Heilpädagoginnen/Heilpädagogen in unterschiedlichen Fachrichtungen
e) eine Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie absolviert hat (mit abgeschlossener Berufsausbildung)
f) ein staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst vorweisen kann, wie z. B.:
- Kapitän:in
- Wachoffizier:in
- Erste:r Offizier:in
- Zweite:r Technische:r Offizier:in
2. Zugelassen wird – allerdings zunächst nur als Gasthörer – aufgrund der Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 02. Juli 2010 (i.d.F. vom 16. Dezember 2015), wer
a. eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich abgeschlossen und
b. eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem Bereich ausgeübt hat. Bei erzieherischen und sozialpflegerischen Berufen kann die Haushaltsführung in Verbindung mit Erziehung oder Pflege angerechnet werden.
c. Steht das angestrebte Studium nicht in direkter fachlicher Beziehung zur abgeschlossenen Ausbildung, muss eine Weiterbildung von mindestens 400 Stunden in Verwandtschaft zum angestrebten Studium nachgewiesen werden.
d. Die Hochschulzugangsberechtigungsprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch und ggf. einer schriftlichen Prüfung.
Solltest Du eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllen, wende Dich bitte zur Beratung der weiteren Vorgehensweise an die DIPLOMA Hochschule.
Bitte stelle die Anträge auf eine Teilnahme an der Hochschulzugangsberechtigungsprüfung mit entsprechenden Nachweisen an:
a) für die Bereiche Wirtschaft & Recht, Soziales und Medien
Frankfurt University of Applied Sciences
Frau Fischer-Gerstemeier
Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt
fischer@abt-sb.fra-uas.de
b) für den Bereich Gesundheit
Hochschule Fulda
Herr Tim Feldermann
Marquardstraße 35, 36039 Fulda
tim.feldermann@verw.hs-fulda.de
c) für den Bereich Technik
Technische Hochschule Mittelhessen
Prüfungsausschuss Maschinenbau
Wiesenstraße 14, 35390 Gießen
bq@thm.de
d) für den Bereich Gestaltung
DIPLOMA Hochschule/ Prüfungsamt
(Hochschulzugang durch wissenschaftliche oder künstlerische Begabtenprüfung)
e) für den Fachbereich Psychologie
Justus-Liebig-Universität Gießen
Studierendensekretariat
Goethestraße 58, 35390 Gießen
stud-sekretariat@admin.uni-giessen.de
Du beantragst den „Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen" vom 07. Juli 2010 (i.d.F. vom 16. Dezember 2015) mit Hinweis auf die Sonderregelung für Gasthörer, wonach (bereits an der DIPLOMA Hochschule) erbrachte, benotete Studienleistungen ganz oder teilweise auf die Hochschulzugangsberechtigungsprüfung angerechnet werden können.
Nach Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung durch die Fachkommission werden sowohl die Studienzeiten als auch die erbrachten Prüfungen vollständig auf Dein Studium an der DIPLOMA Hochschule angerechnet.
Nach abgeschlossener Prüfung mit positivem Ausgang erfolgt auf Antrag an die DIPLOMA Hochschule die Umschreibung des Studenten vom Gasthörerstatus in den Status eines ordentlichen Studenten.
Für alle Fragen zur Studienanmeldung und speziellen Zugangsvoraussetzungen steht Dir jederzeit unser Studienservice zur Verfügung.
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