Die DIPLOMA Hochschule ist eine im Bundesland Hessen staatlich anerkannte Fachhochschule. Die Zulassung zu einem Studium richtet sich daher nach den Regelungen des hessischen Hochschulgesetzes (HHG) - auch wenn die Studierenden im Rahmen des Fernstudiums Vorlesungen an einem der zahlreichen Studienzentren der DIPLOMA sowie Live-Online-Vorlesungen und Prüfungen auch außerhalb von Hessen besuchen.
Der Hochschulzugang an Fachhochschulen in Hessen wird in §60 HHG geregelt. Demnach ist zum Studium in einem grundständigen Studiengang generell berechtigt, wer die dafür erforderliche Qualifikation nachweist (Hochschulzugangsberechtigung) und nicht nach § 57 HHG an der Immatrikulation gehindert ist (z.B. aufgrund fehlender Sprachkenntnisse oder weil der Studierende in dem Studiengang eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht erbracht hat).
Allgemeine und spezielle Zulassungsvoraussetzungen
In den folgenden Abschnitten werden die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium mit Abitur oder Fachhochschulreife, für ein Studium ohne Abitur bzw. ohne Fachhochschulreife sowie spezielle Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Studiengänge (z.B. MBA, konsekutive Masterstudiengänge, Design-Studiengänge, Aufbaustudiengänge in Gesundheit und Soziales) näher erläutert.
Weiterhin finden Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen spezielle Hinweise und Regelungen für die Immatrikulation an der DIPLOMA gemäß hessischem Hochschulrecht.
- Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen
- Zugang mit ausländischem Bildungsabschluss
Für alle Fragen zur Anmeldung, zu Finanzierungsmöglichkeiten und speziellen Zugangsvoraussetzungen steht Dir auch jederzeit gern unser Studienservice telefonisch unter 05722 286997-32 oder per E-Mail unter meinstudium@diploma.de zur Verfügung.
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