Ihre vorzulegenden Bewerbungsunterlagen müssen zunächst auf das Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 Hessischen Hochschulgesetzes, den Vorgaben der KMK sowie auf Grundlage der Zulassungskriterien der entsprechenden Prüfungsordnung der DIPLOMA Hochschule (Abschnitt II § 5) vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der DIPLOMA Hochschule geprüft werden. Weitere Informationen zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise finden Sie auf folgendem Merkblatt.
Bitte beachten Sie, dass für die Prüfung folgende Unterlagen benötigt werden:
- Alle ausländischen Vorbildungsnachweise (Sekundarschulabschlusszeugnis nebst Noten- und Fächeraufschlüsselung, Immatrikulations- und Studiennachweise bzw. Hochschulzeugnisse) in amtlich beglaubigter Kopie nebst Übersetzung
Wichtig: die Übersetzung ist von einem in der Bundesrepublik ansässigen vereidigten Dolmetscher/Übersetzer vornehmen zu lassen und in Form beglaubigter Kopien einzureichen.
- Ein tabellarischer Lebenslauf, der über die schulische, berufliche und ggf. auch hochschulische Ausbildung ebenso Auskunft gibt, wie über die beruflichen Tätigkeiten
- Ein Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses)
- Ein Nachweis Ihrer ausreichenden Deutschsprachkenntnisse mind. B2 (z.B. TestDaF, FaDaF, etc.)
- Eine Meldebescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie
- Erteilung einer Vollmacht zur Vorlage der Personalunterlagen beim zuständigen Ministerium
Für die Vorprüfung der Unterlagen von ausländischen Bildungsnachweisen durch die DIPLOMA Hochschule fallen Verwaltungskosten in Höhe von aktuell (Stand: 08/2016) Euro 90,00 an. Mit Abgabe des unterschriebenen Immatrikulationsantrags und der Erteilung der Vollmacht zur Vorlage der Personalunterlagen beim zuständigen Ministerium verpflichten sich BewerberInnen mit ausländischen Bildungsnachweisen zur Zahlung dieser Verwaltungsgebühr an die DIPLOMA Hochschule.
Die Bestätigung des Vorhandenseins einer Hochschulzugangsberechtigung erfolgt nach der Vorprüfung durch die DIPLOMA Hochschule per Verwaltungsakt durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) und geht den BewerberInnen direkt zu. Diese Bewertung ist gebührenpflichtig, d.h. im Falle eines positiven Bescheides erhalten Sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung durch das HMWK.
Für BewerberInnen mit ausländischen Bildungsnachweisen, die bereits ein Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule gem. §60 (3) HHG absolviert haben, entfällt diese Verwaltungsgebühr.
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