Allgemeine Vertragsbedingungen & Datenschutzerklärung für das Studium an der DIPLOMA Hochschule in Kooperation mit der MEU
Studienziel
Das Studium an der staatlich anerkannten DIPLOMA Hochschule verfolgt das Ziel, die Studierenden im gewählten Studiengang intensiv akademisch zu qualifizieren und auf die von der DIPLOMA angebotenen und abgehaltenen Prüfungen zur Verleihung des akademischen Grades eines Bachelors bzw. Masters vorzubereiten. Die Inhalte, der Studienablauf und die Prüfungen des angegebenen Studiengangs ergeben sich aus dem Modulhandbuch und der jeweils gültigen Prüfungsordnung sowie den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen, welche den Studierenden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Die DIPLOMA hat das Recht, die Prüfungsordnung, die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen sowie das Modulhandbuch abzuändern, soweit dies für die Studierenden zumutbar ist und dem Studienziel des Studiengangs entspricht.
Vertragsabschluss, Immatrikulation, Exmatrikulation
Mit diesem Studienvertrag erfolgt eine verbindliche Anmeldung zum ausgewählten Studiengang. Dieser Studienvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung und Annahme des Studienvertrags durch die DIPLOMA zustande. Dieser Studienvertrag setzt die Anerkennung der Studiengebühren inkl. dieser Vertragsbedingungen voraus und gilt für das gesamte Studium. Die genauen Studienablaufzeiten werden den Studierenden bei Beginn des Studiums mitgeteilt.
Der/Die Unterzeichnende beantragt zugleich die Immatrikulation an der DIPLOMA. Sämtliche Unterlagen zur Hochschulzugangsberechtigung sind jeweils in (amtlich) beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Immatrikulation steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass sämtliche Zugangsvoraussetzungen zum ausgewählten Studiengang nach dem Hessischen Hochschulgesetz und der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorliegen. Der/Die Unterzeichnende erhält den offiziellen Studierendenstatus, wenn alle Zugangsvoraussetzungen zum ausgewählten Studiengang erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.
Liegen die Zugangsvoraussetzungen für den ausgewählten Studiengang zu Studienbeginn noch nicht vor (z.B. die Bescheinigung der bestandenen Hochschulzugangsprüfung, Berufsurkunde oder Eignungsprüfung fehlt), wird der/die Unterzeichnende zunächst als Gasthörer:in an der DIPLOMA eingeschrieben. Für die als Gasthörer:in erbrachten Prüfungsleistungen können noch keine ECTS erworben werden. Diese werden jedoch vollumfänglich im Nachgang als Teil des Studiums anerkannt, sobald sämtliche Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
Die DIPLOMA hat das Recht zur Exmatrikulation des/der Studierenden gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz bzw. den jeweils einschlägigen Prüfungsordnungen, den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der DIPLOMA sowie diesen Vertragsbedingungen. Die Exmatrikulation des Studierenden beendet nicht zugleich diesen Studienvertrag. Im Falle der Kündigung dieses Studienvertrages wird auch die Exmatrikulation des Studierenden vorgenommen.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Regelstudienzeit des ausgewählten Studiengangs. Der Vertrag beginnt zum gewählten Studienbeginn, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zur Lernplattform der DIPLOMA (Online Campus) und endet nach Ablauf der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Liegen die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang zu Studienbeginn noch nicht vor, so ändert dies nichts am Studienbeginn und der Laufzeit des Vertrags.
Der/Die Studierende hat das Recht, bis zum Ablauf von vier Wochen nach Studienbeginn, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Online Campus durch Erklärung in Textform gegenüber der DIPLOMA von dem Studienvertrag zurückzutreten (s. Widerrufsformular). Wird der Vertrag nicht im Rahmen des Widerrufsrechts widerrufen, kann der Vertrag von beiden Seiten erstmals mit einer sechswöchigen Frist zum Ablauf der ersten sechs Monate gekündigt werden. Anschließend kann der:die Studierende den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kündigung kann schriftlich erfolgen, d.h. formgerecht, schriftlich und mit Originalunterschrift. Die digitale Form, z.B. per E-Mail, ist ebenso gültig. Zum Nachweis des Kündigungsempfangs wird eine Kündigung per Einschreiben empfohlen.
Wenn der/die Studierende nicht alle notwendigen Prüfungsleistungen innerhalb der Regelstudienzeit erbringt, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um maximal 12 Monate für das „Ratenmodell I“ und das „Sofortzahlermodell“, um maximal 18 Monate für das „Ratenmodell II“ und um 24 Monate für das „Ratenmodell III“. Sofern sich die Vertragsdauer aufgrund der Anerkennung von Vorleistungen im Rahmen der Prüfungsordnung sowie der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen reduziert, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um die zuvor angegebenen Monate ab dem aufgrund der Reduktion vorzeitigen Beendigungszeitpunkt der Regelstudienzeit. In dem kostenfreien Verlängerungszeitraum können alle Leistungen weiter genutzt und Prüfungsleistungen erbracht werden, ohne dass weitere Kosten entstehen, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits sämtliche Monatsraten vollständig geleistet wurden.
Nach Ablauf der kostenlosen Verlängerung sind die vollen monatlichen Gebühren des letzten in Anspruch genommenen Zahlungsmodells fällig. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat.
Die Hochschule behält sich das Recht vor, den Studienvertrag im Falle des Zahlungsverzugs seitens der/des Studierenden zu kündigen, wenn das vorangegangene Mahnwesen erfolglos geblieben ist. Mit der Kündigung des Studienvertrags endet zeitgleich die Ratenzahlungsvereinbarung. Der im Zeitpunkt der Beendigung offene Regelstudiengebührenbetrag wird in voller Höhe sofort fällig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des/der Studierenden liegen insbesondere bei lebensbedrohlichen Krankheiten sowie bei Tod des/der Studierenden vor. Ein Studiengangwechsel, ein Dozierendenwechsel, ein Wechsel des Präsenz- oder Prüfungsorts in räumlicher Nähe, zumutbare Änderungen in der Prüfungsordnung, den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen sowie im Modulhandbuch, ein Umzug, nicht bestandene Prüfungen, finanzielle oder familiäre Gründe rechtfertigen keine außerordentliche Kündigung.
Die Hochschule behält sich das Recht vor, einen angekündigten Studiengang außerordentlich vor Studienbeginn zu kündigen, wenn die Durchführung wirtschaftlich nicht vertretbar ist (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl), eine notwendige (Re)Akkreditierung oder Zulassung eines Studienganges nicht erteilt wird oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, die von der Hochschule nicht zu vertreten sind. Die Verpflichtung, deswegen Schadenersatz zu leisten, ist ausgeschlossen.
Ferner stellt die Zwangsexmatrikulation des/der Studierenden aufgrund eines endgültig nicht bestandenen Studiums einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung für beiden Seiten dar.
Studiengebühren und Leistungsumfang
Die Gesamtstudiengebühr ist vom gewählten Zahlungsmodell abhängig und dem Studienvertrag zu entnehmen. Bei der Gesamtstudiengebühr handelt es sich um einen Festpreis, der gemäß Zahlungsmodell insgesamt an die DIPLOMA zu entrichten ist. Wird aufgrund von durch das Prüfungsamt der DIPLOMA Hochschule bestätigten Anrechnungen eine Studiengebührensenkung gewährt, so ist dieser niedrigere Betrag als Gesamtstudiengebühr vereinbart (siehe Nr. 5). Wenn das Studium vor Ablauf der Regelstudienzeit abgeschlossen wird, sind die vereinbarten monatlichen Raten gleichwohl weiter zu entrichten, bis der vereinbarte Gesamtbetrag erreicht ist.
Ein Wechsel des Zahlungsmodells ist nur einmalig innerhalb eines ungekündigten Studiengangs mit einer Antragsfrist von sechs Wochen zum Monatsende möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen werden der dann aktuell geltenden Gesamtstudiengebühr des neu gewählten Zahlungsmodells angerechnet. Die verbleibenden monatlichen Raten des neugewählten Zahlungsmodells werden zum darin festgelegten Betrag fortgesetzt. Die Ratenzahlung endet mit Erreichen der Gesamtstudiengebühr.
Die Zahlweise der Studiengebühren erfolgt i.d.R. in monatlichen Raten. Die einzelnen Raten sind bis zum 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Wenn das Studium vor Ende der Regelstudienzeit oder vor Ende der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird, sind die vereinbarten monatlichen Raten gleichwohl weiter zu entrichten, bis die vereinbarte Gesamtstudiengebühr erreicht ist.
Die Prüfungsgebühr wird nach bestätigter Anmeldung für die Bachelor- bzw. Master-Thesis fällig, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem Kolloqium. Eine Teilnahme am studienabschließenden Kolloquium kann nur stattfinden, wenn die Prüfungsgebühr vollständig bezahlt wurde.
Die Verwaltungsgebühr für die Prüfung und Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen ist vor Studienbeginn zu zahlen; bei einem negativen Bescheid wird der im Antrag genannte Teilbetrag der Verwaltungsgebühr zurückerstattet.
Die Studiengebühren enthalten sämtliche für den ausgewählten Studiengang vorgesehenen Studienmaterialien in digitaler Form sowie sämtliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen gemäß Studienverlaufs- und Prüfungsplan. Des Weiteren umfassen die Studiengebühren die persönliche Beratung und Betreuung durch den/die Studiendekan:in, Tutor:in und den Studienservice. Es entstehen neben den üblichen Telekommunikationsgebühren keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung von Online-Diensten im Online Campus der DIPLOMA (z.B. für die Literatur- und Videodatenbanken) und die Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zeugnissen, etc.
Die Studiengebühren enthalten insbesondere nicht die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel (z.B. PC Hardware, PC-Software, Gesetzestexte, Print-Bücher, etc.) sowie die eigenen Kosten für Telefon, Internet, Porto und Datenfernübertragung. Des Weiteren hat die/der Studierende die Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen und Prüfungen, die Gebühren für freiwillige Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie die Kosten für Lehrveranstaltungen und Prüfungen außerhalb der Hochschule zu tragen.
Anerkennung bzw. Anrechnung von Vorleistungen
Auf Antrag können Vorkenntnisse und Qualifikationen angerechnet werden. Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen muss vor Studienbeginn gestellt werden. Weitere Details sind den Prüfungsordnungen sowie den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der DIPLOMA Hochschule zu entnehmen. Eine Anerkennung von Vorleistungen kann zu einer Änderung der Studien- und Vertragsdauer sowie zu einer Reduzierung der Studiengebühren führen, die der/dem Antragsstellenden mit schriftlichem Bescheid bekanntgegeben werden. Die Gesamtstudiengebühr reduziert sich um 50,- € pro anerkanntem ECTS-Punkt für Vorleistungen, die an der DIPLOMA und der Bernd-Blindow-Gruppe erbracht wurden. Für Vorleistungen, die extern erworben wurden, reduziert sich die Gesamt-Studiengebühr um 30,- € pro anerkanntem ECTS-Punkt. Die Monatsrate des ausgewählten Zahlungsmodells bleibt in ihrer Höhe unverändert. Die Schlussrate wird ggf. angepasst. Es reduziert sich die Anzahl der Raten, die bis zum Erreichen der reduzierten Gesamtstudiengebühr gemäß ausgewähltem Zahlungsmodell zu entrichten sind.
Zusatzleistungen
Gasthörer:innen und Studierende können Brückenkurse, Zertifikatskurse, zusätzliche Module oder Lehrveranstaltungen belegen und entsprechende Prüfungen ablegen. Diese zusätzlichen Belegungen sind kostenpflichtig und erfolgen in Absprache mit dem/der Studiendekan:in und dem Studienservice. Die oben genannten wie auch weitere Zusatzleistungen (z.B. Zweitschriften für Urkunden und Zeugnisse) und deren Kosten sind der jeweils aktuellen Gebührenordnung der DIPLOMA Hochschule zu entnehmen.
Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Es finden studienbegleitende Lehrveranstaltungen und Prüfungen gemäß der Prüfungsordnungen sowie der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen des gewählten Studienganges statt (Prüfungen, Seminare, Tutorien, Labore, etc.). Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden am ausgewählten Studienort oder als Live-Online-Seminare abgehalten. Die DIPLOMA kann, wenn dies erforderlich wird, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten, Lehrveranstaltungen und Prüfungen terminlich, räumlich und/oder örtlich ändern, zusammenlegen oder inhaltlich neu zusam-mensetzen bzw. den Erfordernissen des Studienbetriebs anpassen. Hierzu gehört auch die Vornahme von Programmänderungen oder das Auswechseln von Dozierenden. Lehrveranstaltungen, die durch Krankheit der Dozierenden bzw. durch höhere Gewalt ausfallen, werden soweit wie möglich nachgeholt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Lehrveranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen können auch ausschließlich als Live-Online-Seminare oder in alternativer Lehrform (z.B. mit Studienmaterialien, Videos oder als Inverted Classroom) durchgeführt werden.
Bei der Anmeldung zu Klausurterminen haben Studierende der MEU die Wahl zwischen dem Ablegen einer Präsenz-Klausur oder einer Online-Klausur gemäß Terminplan. Die Präsenz-Klausuren sind am Standort der MEU gemäß Terminplan zu absolvieren. Die Online-Klausuren (online beaufsichtigte Klausuren) können z.B. von zu Hause oder im Büro abgelegt werden. Bei Online-Klausuren wird die/der Studierende von einer Aufsichtsperson per Desktop-Freigabe, Webcam und Mikrofon überwacht. Weitere Voraussetzungen seitens der/des Studierenden sind u. a. eine stabile Internetverbindung, Computer, eine externe Kamera und Headset, Smartphone sowie ggf. die Installation von notwendiger Software für den Zugriff auf den Computer, um alle Vorgänge beobachten zu können. Zudem ist eine ruhige Umgebung Bedingung. Das Kolloquium findet immer online statt.
Online Studium
Die DIPLOMA Hochschule unterhält eine internetgestützte Kommunikations- und Lernplattform (Online Campus), die integraler Bestandteil des Studienkonzeptes der DIPLOMA ist. Zentrale Lernprozesse und rechtsverbindliche Informationen der Hochschule werden den Studierenden darüber zur Verfügung gestellt.
Der/Die Studierende ist für die Bereitstellung der notwendigen Hard- und Software zur Nutzung des Online Campus und deren Online-Dienste allein verantwortlich. Der/Die Studierende ist verpflichtet, sich selbstständig zu informieren, ob die von der DIPLOMA eingesetzten Online-Tools und sonstigen Technologien, die zur Durchführung des Studienvertrages erforderlich sind, in ihrer/seiner Region zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über die notwendigen Online-Tools und die erforderliche Soft- und Hardware ist auf der Website und im Online Campus der DIPLOMA gelistet.
Der/die Studierende nimmt zur Kenntnis, dass er den bereitgestellten Online Campus nur zum Zwecke des Studiums an der DIPLOMA persönlich benutzen darf. Der/Die Studierende sichert zu, die Zugangsdaten zum Online Campus nicht an Dritte weiterzugeben und unberechtigten Dritten keinen Zugriff auf den Online Campus oder auf die Lernmaterialien des Studiengangs zu ermöglichen. Die/Der Studierende erkennt die aktuellen Bedingungen zur Nutzung der Online-Bibliotheken, E-Books, Webinar-Software, Cloud-Dienste, Online-Zeitschriften und -Archive im Online Campus sowie deren Aktualisierungen an (diese sind für Studierende im Online Campus einsehbar).
Haftung
Die Hochschule übernimmt keine Haftung für einen mit dem Studium beabsichtigten Erfolg und/oder eine beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen. Die Haftung der Hochschule, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten und den An- und Abfahrten zum oder vom Hochschulgelände stehen, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausnahme sind Unfälle auf dem Hochschulgelände, gegen die die Studierenden versichert sind. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten ebenso für die Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen.
Prüfungs- und Hausordnung
Die Studierenden verpflichten sich, die am Studienort geltende Prüfungs- und Hausordnung der Hochschule zu beachten und den Anweisungen der Hochschulleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich die Hochschule im Falle der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrags das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Urheberrechte
Alle Rechte an den Werkstücken und Arbeiten der Studierenden, die während der bzw. für die Lehrveranstaltungen erstellt werden, bleiben bei der Hochschule (z.B. zur Veröffentlichung auf der Hochschul-Homepage). Mit eingeräumt wird das Recht, die Materialien zu bearbeiten, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Das Urheberrecht an Studienheften, Skripten oder sonstigen Lernmitteln, die während des Studiums zur Verfügung gestellt werden, gebührt allein der Hochschule bzw. der/dem jeweiligen Autor:in oder Hersteller:in. Den Studierenden ist nicht gestattet, die Studienhefte, Skripte oder sonstige Lernmittel/Inhalte des Online Campus sowie der angeschlossenen Subsysteme (Online-Bibliotheken, etc.) ohne schriftliche Zustimmung der Hochschule bzw. der Autorin bzw. des Autors oder der Herstellerin bzw. des Herstellers ganz oder teilweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus dürfen keine Aufnahmen und/oder Mitschnitte im Kontext der Live-Online-Seminare erstellt werden.
Datenschutz
Der/Die Studierende ermächtigt die Hochschule, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dem Studium erhaltenen Daten über den/die Studierenden/Studierende im Rahmen der Datenschutzgesetze zu verarbeiten und zu speichern. In diesem Zusammenhang wird auf die Datenschutzerklärung für Bewerber:innen der DIPLOMA Hochschule verwiesen.
Urlaubssemester
Ein Urlaubssemester (sechs Monate in Folge) kkann nur für ein folgendes Semester mit einer Frist von sechs Wochen zum Semesterende schriftlich beim Studienservice beantragt werden. Der Antrag kann frühestens sechs Monate nach Studienstart und nur für jeweils ein Semester gestellt werden. Für das Urlaubssemester gelten die jeweils gültigen Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung. Die Regelstudienzeit verlängert sich um das Urlaubssemester. Die beidseitigen Rechte und Pflichten des Vertrages ruhen für den Zeitraum des Urlaubssemesters. Die nächstfälligen Monatsgebühren werden für die Dauer des Urlaubssemesters gestundet. Durch das Urlaubssemester und eine zeitweise Stundung der monatlich zu zahlenden Studiengebühren ändert sich nichts an der Höhe der gesamt zu zahlenden Studiengebühren.
Änderung persönlicher Daten und Vertragsänderungen
Anschriften-, Namens- sowie Kontoänderungen sind der DIPLOMA unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform und der Zustimmung beider Vertragspartner; einseitige Vertragsänderungen sind nicht gestattet. Eine Vertragsänderung nach der Kündigung ist nicht möglich. Weitere Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Studienvertrags oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Vertragsinhalt hiervon nicht berührt. Die DIPLOMA und die/der Studierende verpflichten sich, eine unwirksame oder lückenhafte Regelung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Datenschutz
Datenschutz
Wir, die DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH, legen besonderen Wert auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Die einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz (neu), werden von uns in vollem Umfang ein-gehalten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze und findet nur zu den unter Nr. 4 genannten Zwecken statt. Die Daten werden nur nach den Vorgaben dieser Datenschutzerklärung verarbeitet.Verantwortliche Stelle
Die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist:
DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH
Am Hegeberg 2
37242 Bad Sooden-Allendorf
Telefon: +49 (0)40 228 988 240 E- Mail: meinstudium@diploma.de
Geschäftsführer: Prof. Dr. Andreas BlindowDatenerfassung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Dich für den Zweck Deiner Bewerbung für ein Hoch-schulstudium, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Vertragsverhältnisses mit uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1 lit b EU-DSGVO.
Weiterhin können wir personenbezogene Daten über Dich verarbeiten, soweit dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1, lit f EU-DSGVO, das berechtigte Interesse ist beispielswei-se eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wir verarbeiten folgende Kategorien personenbezogener Daten: Personen-, Adress- und Kontakt-daten, Qualifikationsnachweise, sonstige Daten, die Du uns im Zusammenhang mit Deiner Bewer-bung zur Verfügung stellst.Datenübermittlung
Im Rahmen des Bewerbungsprozesses leiten wir Deine Daten auch an mit dem Auswahlprozess be-traute Personen der Hochschule weiter. Sofern der von Dir gewünschte Studiengang in Kooperation mit anderen Institutionen/Betrieben stattfindet, findet zur Prüfung von Zulassungsvoraussetzungen bzw. zur Durchführung des Studiengangs eine Übermittlung personenbezogener Daten an diese Institutionen/Betriebe statt.Datenübermittlung in ein Drittland
Eine Datenübermittlung in Drittländer findet nicht statt und ist auch nicht geplant.Löschfristen
Die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten werden nach Wegfall der in Nr. 3 genannten Zwecke bzw. nach Ablauf evtl. gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.Rechte der betroffenen Person
Du erhältst jederzeit unentgeltlich Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO) über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu Deiner Person sowie zur Herkunft, dem Empfänger und dem Zweck der Datenverarbeitung. Außerdem hast Du das Recht, die Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO), die Sperrung (Art. 18 EU-DSGVO) oder Löschung (Art. 17 EU-DSGVO) Deiner Daten zu verlangen. Aus-genommen davon sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt oder zur ord-nungsgemäßen Geschäftsabwicklung benötigt werden. Du hast das Recht, der Verarbeitung Deiner Daten zu widersprechen (Art. 21 EU-DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO).
Widerspruchsrecht
Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO hast Du das Recht, der Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen, soweit diese nicht zur Erfüllung eines Vertrages, einer rechtlichen Verpflichtung oder dem Schutz lebenswichtiger Interessen dient.
Du hast jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Zur Wahrung Deiner Rechte kannst Du Dich in Schrift- oder Textform an die unter Nr. 2 genannte Adresse wenden.
Siehst Du beim Umgang mit Deinen personenbezogenen Daten Deine Rechte nicht in vollem Umfang gewahrt, hast Du das Recht bei der für Dich zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen.Datenschutzbeauftragter
Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser ist bei allen Fragen rund um den Schutz personenbezogener Daten über folgende Kontaktdaten zu erreichen:
Oliver Kreimer
E-Mail: datenschutz@diploma.deVerpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Wenn Du mit uns eine vertragliche Beziehung eingehen willst, musst Du die personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, bereitstellen. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann kein Vertrag zustande kommen.Automatisierte Entscheidungsfindung
Zur Begründung bzw. Durchführung von Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen nutzen wir keine automatisierte Entscheidungsfindung.
Widerruf
Widerrufsrecht
Du hast das Recht, innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vier Wochen ab dem Tag, an dem Du oder ein von Dir benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Zugangsdaten zur Lernplattform der DIPLOMA Hochschule (Online Campus) erhalten hast bzw. hat. Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665), das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: DIPLOMA Hochschule, MEU GmbH & Co. KG, Klausenerstr. 12 in 39112 Magdeburg oder per E-Mail an: info@meu.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich von eventuell angefallenen Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die DIPLOMA gewährt Dir einen Monat im Studium, der nicht berechnet wird, sofern Du Dich innerhalb der Widerrufsfrist dazu entschließt, das Studium nicht fortzuführen. Setzt Du das Studium fort und übst Dein Widerrufsrecht nicht aus, so gilt dieser erste Monat als regulärer und kostenpflichtiger Studienzeitraum.