Allgemeine Vertragsbedingungen & Datenschutzerklärung für das Duale Studium an der DIPLOMA Hochschule

Allgemeine Vertragsbedingungen
  1. Studienziel
    Das Duale Studium an der staatlich anerkannten DIPLOMA Hochschule verfolgt das Ziel, das Hochschulstudium und eine praktische Qualifizierung im Beruf zu integrieren und auf die von der DIPLOMA angebotenen Prüfungen zur Verleihung des akademischen Grades eines Bachelors im gewählten Studiengang vorzubereiten. Hierbei gestaltet die DIPLOMA Hochschule das Duale Studium in enger Kooperation mit dem Praxisbetrieb zum Nutzen aller Beteiligten. Die Inhalte, der Studienablauf und die Prüfungen des angegebenen Studiengangs ergeben sich aus dem Modulhandbuch und der jeweils gültigen Prüfungsordnung sowie den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen, welche den Studierenden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Die DIPLOMA hat das Recht, die Prüfungsordnung, die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen sowie das Modulhandbuch abzuändern, soweit dies für die Studierenden zumutbar ist und dem Studienziel des Studiengangs entspricht.

     

  2. Vertragsabschluss, Immatrikulation, Exmatrikulation
    Mit diesem Studienvertrag erfolgt eine verbindliche Anmeldung zum ausgewählten Studiengang. Dieser Studienvertrag kommt mit Unterzeichnung durch die/den Studierende/n und den Praxisbetrieb und mit schriftlicher Bestätigung und Annahme des Studienvertrags durch die DIPLOMA zustande. Dieser Studienvertrag setzt die Anerkennung der Studiengebühren inkl. dieser Vertragsbedingungen voraus und gilt für das gesamte Studium. Die genauen Studienablaufzeiten werden den Studierenden bei Beginn des Studiums mitgeteilt. Der/die unterzeichnende Studierende beantragt zugleich die Immatrikulation an der DIPLOMA. Sämtliche Unterlagen zur Hochschulzugangsberechtigung sind jeweils in (amtlich) beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Immatrikulation steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass sämtliche Zugangsvoraussetzungen zum ausgewählten Studiengang nach dem Hessischen Hochschulgesetz und der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung einschließlich eines abgeschlossenen dualen Praxisvertrages mit dem Praxispartner vorliegen. Der/die unterzeichnende Studierende erhält den offiziellen Studierendenstatus, wenn alle Zugangsvoraussetzungen zum ausgewählten Studiengang erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen einschließlich eines Exemplars des dualen Praxisvertrages mit dem Praxispartner eingereicht wurden. 
    Liegen die Zugangsvoraussetzungen für den ausgewählten Studiengang zu Studienbeginn noch nicht vor (z.B. die Bescheinigung der bestandenen Hochschulzugangsprüfung, Berufsurkunde oder dualer Praxisvertrag fehlt), wird der/die unterzeichnende Studierende zunächst als Gasthörer:in an der DIPLOMA eingeschrieben. Für die als Gasthörer:in erbrachten Prüfungsleistungen können noch keine ECTS erworben werden. Diese werden jedoch vollumfänglich im Nachgang als Teil des Studiums anerkannt, sobald sämtliche Zugangsvoraussetzungen vorliegen. 
    Die DIPLOMA hat das Recht zur Exmatrikulation des/der Studierenden gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz bzw. den jeweils einschlägigen Prüfungsordnungen, den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen sowie diesen Vertragsbedingungen. Die Exmatrikulation des Studierenden beendet nicht zugleich diesen Studienvertrag. Im Falle der Kündigung dieses Studienvertrages wird auch die Exmatrikulation des Studierenden vorgenommen.

     

  3. Vertragslaufzeit und Kündigung
    Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Regelstudienzeit des ausgewählten Studiengangs (36 Monate). Der Vertrag beginnt zum gewählten Studienbeginn und endet nach Ablauf der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Liegen die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang zu Studienbeginn noch nicht vor, so ändert dies nichts am Studienbeginn und der Laufzeit des Vertrags.
    Wird der Vertrag nicht im Rahmen des Widerrufsrechts widerrufen (s. Widerrufsbelehrung auf Seite 2) kann der Vertrag vom/von der Studierenden, vom Praxispartner oder von der Hochschule erstmals mit einer sechswöchigen Frist zum Ablauf der ersten sechs Monate gekündigt werden. Anschließend kann der/die Studierende sowie der Praxispartner den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kündigung kann schriftlich erfolgen, d.h. formgerecht, schriftlich und mit Originalunterschrift. Die digitale Form, z.B. per E-Mail, ist ebenso gültig. Zum Nachweis des Kündigungsempfangs wird eine Kündigung per Einschreiben empfohlen.
    Die Verpflichtung der/des Studierenden sowie des Praxisbetriebs während der Vertragszeit wird nicht dadurch berührt, dass die/der Studierende das Studium nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt den Lehrveranstaltungen fernbleibt, insbesondere ändert dies nichts an der Zahlungsverpflichtung.
    Bei endgültigem Nichtantritt des Studiums ohne vorherige Ausübung des Widerrufsrechts kann die DIPLOMA Hochschule den Studienvertrag zum 1.Juni/1. Dezember des betreffenden Jahres kündigen.
    Ist die/der Studierende während eines Semesters für einen durchgehenden Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, so kann sie/er gegenüber der DIPLOMA in Textform erklären, dass sie/er dieses Semester in Absprache mit dem Praxisbetrieb wiederholen möchte. Dabei ist der Nachweis über das Vorliegen einer Krankheit durch Bescheinigung eines in Deutschland zu der Berufsausübung zugelassenen Arztes zu führen. Die DIPLOMA behält sich die Überprüfung der Feststellungen des konsultierten Arztes durch die Vorstellung bei einem anderen in Deutschland zugelassen Arzt ihrer Wahl vor. In diesem Falle entfällt die Pflicht zur Zahlung der Studiengebühren für das laufende Semester und lebt mit Antritt des Wiederholungssemesters wieder auf. Die Laufzeit dieses Vertrags verlängert sich entsprechend.
    Wenn der/die Studierende nicht alle notwendigen Prüfungsleistungen innerhalb der Regelstudienzeit erbringt, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um maximal 24 Monate. 
    Sofern sich die Vertragsdauer aufgrund der Anerkennung von Vorleistungen im Rahmen der Prüfungsordnung sowie der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen reduziert, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um die zuvor angegebenen Monate ab dem aufgrund der Reduktion vorzeitigen Beendigungszeitpunkt der Regelstudienzeit. In dem kostenfreien Verlängerungszeitraum können alle Leistungen weiter genutzt und Prüfungsleistungen erbracht werden, ohne dass weitere Kosten entstehen, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits sämtliche Monatsraten vollständig geleistet wurden. Nach Ablauf der kostenlosen Verlängerung sind die in diesem Vertrag vereinbarten vollen monatlichen Gebühren wieder fällig. Die Kündigungsfrist beträgt dann ein Monat. 
    Die Hochschule behält sich das Recht vor, den Studienvertrag im Falle des Zahlungsverzugs zu kündigen, wenn das vorangegangene Mahnwesen erfolglos geblieben ist. Mit der Kündigung des Studienvertrags endet zeitgleich die Ratenzahlungsvereinbarung. Der im Zeitpunkt der Beendigung offene Regelstudiengebührenbetrag wird in voller Höhe sofort fällig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des/der Studierenden liegen insbesondere bei lebensbedrohlichen Krankheiten sowie bei Tod des/der Studierenden vor. Ein Studiengangwechsel, ein Dozierendenwechsel, ein Wechsel des Präsenz- oder Prüfungsorts in räumlicher Nähe, zumutbare Änderungen in der Prüfungsordnung, den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen sowie im Modulhandbuch, ein Umzug, nicht bestandene Prüfungen, finanzielle oder familiäre Gründe rechtfertigen keine außerordentliche Kündigung. Die Hochschule behält sich das Recht vor, einen angekündigten Studiengang außerordentlich vor Studienbeginn zu kündigen, wenn die Durchführung wirtschaftlich nicht vertretbar ist (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl), eine notwendige (Re)Akkreditierung oder Zulassung eines Studienganges nicht erteilt wird oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, die von der Hochschule nicht zu vertreten sind. Die Verpflichtung, deswegen Schadenersatz zu leisten, ist ausgeschlossen. Ferner stellt die Zwangsexmatrikulation des/der Studierenden aufgrund endgültig nicht bestandenen Studiums einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung für alle Vertragspartner dar. Eine Kündigung des Studienvertrages gilt auch als Kündigung des Praxisvertrages. Bei Beendigung des Praxisverhältnisses besteht ein Sonderkündigungsrecht für die/den Studierende/n und die DIPLOMA zu dem Datum zu dem der Praxisvertrag endet. Sollte das zugrundeliegende Praxisverhältnis vor einer Beendigung des Studiums aufgelöst werden, so besteht auf Seiten des Praxisbetriebs ein Recht zur Beendigung seiner Verpflichtungen aus dem Studienvertrag am Ende des Monats, in welchem das Dienstverhältnis aufgelöst wurde. Der Praxisbetrieb muss diesen Umstand mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beendigungszeitpunkt gegenüber der DIPLOMA schriftlich belegen.
     

  4. Studiengebühren und Leistungsumfang
    Die Höhe der Studiengebühren ist dem Studienvertrag zu entnehmen. Der Praxisbetrieb ist verpflichtet, die jeweils geltenden Studiengebühren zu entrichten. Bei vorzeitiger Be-endigung des Praxisvertrags ist die volle Studiengebühr für den jeweiligen Monat zu entrichten, in dem das Vertragsverhältnis endet. Bei der Gesamtstudiengebühr handelt es sich um einen Festpreis, der gemäß Ratenzahlungsmodell insgesamt an die DIPLOMA zu entrichten ist. Wird aufgrund von durch das Prüfungsamt der DIPLOMA bestätigten Anrechnungen eine Studiengebührensenkung gewährt, so ist dieser niedrigere Betrag als Gesamtstudiengebühr vereinbart (siehe Nr. 5). Wenn das Studium vor Ablauf der Regelstudienzeit abgeschlossen wird, sind die vereinbarten monatlichen Raten gleichwohl weiter zu entrichten, bis der vereinbarte Gesamtbetrag erreicht ist. Die Zahlweise der Studiengebühren erfolgt i.d.R. in monatlichen Raten. Die einzelnen Raten sind bis zum 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Wenn das Studium vor Ende der Regelstudienzeit oder vor Ende der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird, sind die vereinbarten monatlichen Raten gleichwohl weiter zu entrichten, bis die vereinbarte Gesamtstudiengebühr erreicht ist. Die Prüfungsgebühr wird nach bestätigter Anmeldung für die Bachelor- bzw. Master-Thesis fällig, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem Kolloquium. Eine Teilnahme am studienabschließenden Kolloquium kann nur stattfinden, wenn die Prüfungsgebühr vollständig bezahlt wurde. Die Verwaltungsgebühr für die Prüfung und Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen ist vor Studienbeginn zu zahlen; bei einem negativen Bescheid wird der im Antrag genannte Teilbetrag der Verwaltungsgebühr zurückerstattet. Die Studiengebühren enthalten sämtliche für den ausgewählten Studiengang vorgesehenen Studienmaterialien in digitaler Form sowie sämtliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen gemäß Studienverlaufs- und Prüfungsplan. Des Weiteren umfassen die Studiengebühren die persönliche Beratung und Betreuung durch das Praktikumsamt, den/die Studiendekan:in, Tutor:in und den Studienservice. Es entstehen neben den üblichen Telekommunikationsgebühren keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung von Online-Diensten im Online Campus der DIPLOMA (z.B. für die Literatur- und Videodatenbanken) und die Ausfertigung von regulären Leistungsbescheinigungen, Zeugnissen, etc. Die Studiengebühren enthalten insbesondere nicht die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel (z.B. PC Hardware, PC-Software, Gesetzestexte, Print-Bücher, etc.) sowie die eigenen Kosten für Telefon, Internet, Porto und Datenfernübertragung. Des Weiteren hat die/der Studierende die Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen und Prüfungen, die Gebühren für freiwillige Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie die Kosten für Lehrveranstaltungen und Prüfungen außerhalb der Hochschule zu tragen. Der Praxisbetrieb ist verpflichtet, die Studien- und Prüfungsgebühren an die DIPLOMA zu zahlen, wobei Fälligkeitsvoraussetzung ein wirksamer Studienvertrag mit der DIPLOMA ist. Es besteht keine rückwirkende Zahlungspflicht für Studiengebühren, deren Fälligkeit vor dem Startdatum des Beschäftigungsverhältnisses liegt. Die Zahlungspflicht des Praxisbetriebs besteht ausschließlich für die Dauer der Beschäftigung beim Praxisbetrieb, die Dauer dieses Zeitraums ist dem „Praxisvertrag für das Duale Studium“ zu entnehmen. Bei einer mehr als sechs Wochen andauernden Krankheit der/des Studierenden, durch die sie/er nicht in der Lage ist, die Lehr- und Prüfungsveranstaltungen zu besuchen oder ihrer/seiner Arbeitsverpflichtung nachzukommen, entfällt die Pflicht des Praxisbetriebs zur Zahlung der Studiengebühren für den Zeitraum der Krankheit. Wiederholt die/der Studierende das Semester in Absprache mit dem Praxisbetrieb, entsteht dann allerdings die Verpflichtung des Praxisbetriebs, die gesamten auf das Semester entfallenden Studiengebühren zu zahlen. Die DIPLOMA ist berechtigt, bei einem Wegfall der Zahlungsverpflichtung des Praxis-partners, den Umfang ihrer Leistungen wie das Besuchen von Lehr- und Prüfungsveranstaltungen für diesen Zeitraum einzuschränken. Die/der Studierende hat das Studium spätestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt, an dem sie/er das Studium unterbrochen hat, fortzusetzen. Die/der Studierende ist in diesem Fall verpflichtet, die verbliebenen Studien- und Prüfungsgebühren selbst zu übernehmen. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich entsprechend. Bei von der/dem Studierenden zu vertretenden endgültigem Nichtantritt des Studiums werden anfallende Studiengebühren von der/dem Studierenden getragen. Die Studiengebühren nach Ablauf der kostenlosen Verlängerung des Studiums trägt abweichend zu Absatz 1 die/der Studierende, sofern die Zahlungsverpflichtung des Praxisbetriebs nach den Regelungen des Praxisvertrags entfällt.

     

  5. Anerkennung bzw. Anrechnung von Vorleistungen
    Auf Antrag können Vorkenntnisse und Qualifikationen angerechnet werden. Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen muss vor Studienbeginn gestellt werden. Weitere Details sind den Studien- und Prüfungsordnungen der DIPLOMA Hochschule zu entnehmen. Eine Anerkennung von Vorleistungen kann zu einer Änderung der Studien- und Vertragsdauer sowie zu einer Reduzierung der Studiengebühren führen, die der/dem Antragsstellenden mit schriftlichem Bescheid bekanntgegeben werden. Die Gesamtstudiengebühr reduziert sich um 50,- € pro anerkannten ECTS-Punkt für Vorleistungen, die an der DIPLOMA und der Bernd Blindow Gruppe erbracht wurden. Für Vorleistungen, die extern erworben wurden, reduziert sich die Gesamt-Studiengebühr um 30,- € pro anerkannten ECTS-Punkt. Die Monatsrate des ausgewählten Zahlungsmodells bleibt in ihrer Höhe unverändert. Es reduziert sich die Anzahl der Raten, die bis zum Erreichen der reduzierten Gesamtstudiengebühr gemäß ausgewähltem Zahlungsmodell zu entrichten sind.

     

  6. Zusatzleistungen
    Gasthörer:innen und Studierende können Brückenkurse, Zertifikatskurse, zusätzliche Module oder Lehrveranstaltungen belegen und entsprechende Prüfungen ablegen. Diese zusätzlichen Belegungen sind kostenpflichtig und erfolgen in Absprache mit dem/der Studiendekan:in und dem Studienservice. Die oben genannten wie auch weitere Zusatzleistungen (z.B. Zweitschriften für Urkunden und Zeugnisse) und deren Kosten sind der jeweils aktuellen Gebührenordnung der DIPLOMA Hochschule zu entnehmen.

     

  7. Wechsel des Praxisbetriebs
    Ein Wechsel des Praxisbetriebs ist grundsätzlich nur zum Semesterende zulässig. In Ausnahmefällen und bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Hochschule auch einem Wechsel des Praxisbetriebs im laufenden Semester zustimmen. Für den Fall, dass das Praxisverhältnis auf Betreiben der/des Studierenden ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes durch Kündigung beendet wird und die/der Studierende es bei einem anderen von der DIPLOMA anerkannten Praxisbetrieb fortsetzt, verpflichtet die/der Studierende sich zur Zahlung einer Aufwandentschädigung in Höhe von 200,00 € an die DIPLOMA.

     

  8. Lehrveranstaltungen und Prüfungen
    Es finden Lehrveranstaltungen und Prüfungen gemäß den Prüfungsordnungen sowie den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen des gewählten Studienganges statt (Prüfungen, Seminare, Tutorien, Labore, etc.). Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden am ausgewählten Studienort oder als Live-Online-Seminare abgehalten. Die DIPLOMA kann, wenn dies erforderlich wird, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten, Lehrveranstaltungen und Prüfungen terminlich, räumlich und/oder örtlich ändern, zusammenlegen oder inhaltlich neu zusammensetzen bzw. den Erfordernissen des Studienbetriebs anpassen. Hierzu gehört auch die Vornahme von Programmänderungen oder das Auswechseln von Dozierenden. Lehrveranstaltungen, die durch Krankheit der Dozierenden bzw. durch höhere Gewalt ausfallen, werden soweit wie möglich nachgeholt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Lehrveranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen können auch ausschließlich als Live-Online-Seminare oder in alternativer Lehrform (z.B. mit Studienmaterialien, Videos oder als Inverted Classroom) durchgeführt werden. Bei der Anmeldung zu Klausurterminen haben Studierende mit dem virtuellen Studienort „Online-Campus“ die Wahl zwischen dem Ablegen einer Präsenz-Klausur oder einer Online-Klausur gemäß Terminplan. Die Präsenz-Klausuren sind an einem Prüfungszentrum der DIPLOMA gemäß Terminplan zu absolvieren. Studierende mit einem realen Studienort absolvieren Präsenz-Klausuren an ihrem gewählten Studienzentrum gemäß Terminplan. Die Online-Klausuren (online beaufsichtigte Klausuren) können somit z.B. von zu Hause oder im Büro abgelegt werden. Bei Online-Klausuren wird die/der Studierende von einer Aufsichtsperson per Desktop-Freigabe, Webcam und Mikrofon überwacht. Weitere Voraussetzungen seitens der/des Studierenden sind u. a. eine stabile Internetverbindung, Computer, eine externe Kamera und Headset, Smartphone sowie ggf. die Installation von notwendiger Software für den Zugriff auf den Computer, um alle Vorgänge beobachten zu können. Zudem ist eine ruhige Umgebung Bedingung.

     

  9. Online Campus
    Die DIPLOMA Hochschule unterhält eine internetgestützte Kommunikations- und Lernplattform (Online Campus), die integraler Bestandteil des Studienkonzeptes der DIPLOMA ist. Zentrale Lernprozesse und rechtsverbindliche Informationen der Hochschule werden den Studierenden und den Praxisbetrieben darüber zur Verfügung gestellt. Der/Die Studierende ist für die Bereitstellung der notwendigen Hard- und Software zur Nutzung des Online Campus und deren Online-Dienste allein verantwortlich. Der/Die Studierende ist verpflichtet, sich selbstständig zu informieren, ob die von der DIPLOMA eingesetzten Online-Tools und sonstigen Technologien, die zur Durchführung des Studienvertrages erforderlich sind, in ihrer/seiner Region zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über die notwendigen Online-Tools und die erforderliche Soft- und Hardware ist auf der Website und im Online Campus der DIPLOMA gelistet. Der/die Studierende nimmt zur Kenntnis, dass er den bereitgestellten Online Campus nur zum Zwecke des Studiums an der DIPLOMA persönlich benutzen darf. Der/Die Studierende sichert zu, die Zugangsdaten zum Online Campus nicht an Dritte weiterzugeben und unberechtigten Dritten keinen Zugriff auf den Online Campus oder auf die Lernmaterialien des Studiengangs zu ermöglichen. Die/Der Studierende erkennt die aktuellen Bedingungen zur Nutzung der Online-Bibliotheken, E-Books, Webinar-Software, Cloud-Dienste, Online-Zeitschriften und -Archive im Online Campus sowie deren Aktualisierungen an (diese sind für Studierende im Online Campus einsehbar).

     

  10. Haftung
    Die Hochschule übernimmt keine Haftung für einen mit dem Studium beabsichtigten Erfolg und/oder eine beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen. Die Haftung der Hochschule, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten und den An- und Abfahrten zum oder vom Hochschulgelände stehen, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausnahme sind Unfälle auf dem Hochschulgelände, gegen die die Studierenden versichert sind. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten ebenso für die Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen.

     

  11. Studien-, Prüfungs- und Hausordnung
    Die Studierenden verpflichten sich, die am Studienort geltende Studien-, Prüfungs- und Hausordnung der Hochschule zu beachten und den Anweisungen der Hochschulleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich die Hochschule im Falle der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrags das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

     

  12. Urheberrechte
    Alle Rechte an den Werkstücken und Arbeiten der Studierenden, die während der bzw. für die Lehrveranstaltungen erstellt werden, bleiben bei der Hochschule (z.B. zur Veröffentlichung auf der Hochschul-Homepage). Mit eingeräumt wird das Recht, die Materialien zu bearbeiten, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Das Urheberrecht an Studienheften, Skripten oder sonstigen Lernmitteln, die während des Studiums zur Verfügung gestellt werden, gebührt allein der Hochschule bzw. der/dem jeweiligen Autor:in oder Hersteller:in.  Den Studierenden ist nicht gestattet, die Studienhefte, Skripte oder sonstige Lernmittel/Inhalte des Online Campus sowie der angeschlossenen Subsysteme (Online-Bibliotheken, etc.) ohne schriftliche Zustimmung der Hochschule bzw. der Autorin bzw. des Autors oder der Herstellerin bzw. des Herstellers ganz oder teilweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus dürfen keine Aufnahmen und/oder Mitschnitte im Kontext der Live-Online-Seminare erstellt werden.

     

  13. Datenschutz
    Der/Die Studierende und der Praxisbetrieb ermächtigen die Hochschule, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dem Studium erhaltenen Daten über den/die Studierenden/Studierende im Rahmen der Datenschutzgesetze zu verarbeiten und zu speichern. In diesem Zusammenhang wird auf die Datenschutzerklärung für Bewerber:innen der DIPLOMA Hochschule verwiesen.

     

  14. Änderung persönlicher Daten und Vertragsänderungen
    Anschriften-, Namens- sowie Kontoänderungen sind der DIPLOMA unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform und der Zustimmung aller Vertragspartner; einseitige Vertragsänderungen sind nicht gestattet. Eine Vertragsänderung nach der Kündigung ist nicht möglich. Weitere Nebenabreden wurden nicht getroffen.

     

  15. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung des Studienvertrags oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Vertragsinhalt hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame oder lückenhafte Regelung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Datenschutz

1. Datenschutz
Wir, die DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH, legen besonderen Wert auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Die einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz (neu), werden von uns in vollem Umfang eingehalten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze und findet nur zu den unter Nr. 4 genannten Zwecken statt. Die Daten werden nur nach den Vorgaben dieser Datenschutzerklärung verarbeitet.

2. Verantwortliche Stelle
Die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist:

DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH
Am Hegeberg 2
37242 Bad Sooden-Allendorf
Telefon: 040 / 228 988 240
E-Mail: meinstudium@diploma.de
Geschäftsführer: Prof. Dr. Andreas Blindow

3. Ausländische Bildungsnachweise
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Dich für den Zweck Deiner Bewerbung für ein Hochschulstudium, soweit dies für die Entscheidung über die Be-gründung eines Vertragsverhältnisses mit uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1 lit b EU-DSGVO. Weiterhin können wir personenbezogene Daten über Dich verarbeiten, soweit dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1, lit f EU-DSGVO, das berechtigte Interesse ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wir verarbeiten folgende Kategorien personenbezogener Daten: Personen-, Adress- und Kontaktdaten, Qualifikationsnachweise, sonstige Daten, die Du uns im Zusammenhang mit Deiner Bewerbung zur Verfügung stellst.

4. Datenübermittlung
Im Rahmen des Bewerbungsprozesses leiten wir Deine Daten auch an mit dem Auswahlprozess betraute Personen der Hochschule weiter. Sofern der von Dir gewünschte Studiengang in Kooperation mit anderen Institutionen/Betrieben stattfindet, findet zur Prüfung von Zulassungsvoraussetzungen bzw. zur Durch-führung des Studiengangs eine Übermittlung personenbezogener Daten an diese Institutionen/Betriebe statt.

5. Datenübermittlung in ein Drittland
Eine Datenübermittlung in Drittländer findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

6. Löschfristen
Die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten werden nach Wegfall der in Nr. 3 genannten Zwecke bzw. nach Ablauf evtl. gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.

7. Urheberrechte
Du erhältst jederzeit unentgeltlich Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO) über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu Deiner Person sowie zur Her-kunft, dem Empfänger und dem Zweck der Datenverarbeitung. Außerdem hast Du das Recht, die Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO), die Sperrung (Art. 18 EU-DSGVO) oder Löschung (Art. 17 EU-DSGVO) Deiner Daten zu verlangen. Ausgenommen davon sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung benötigt werden. Du hast das Recht, der Verarbeitung Deiner Daten zu widersprechen (Art. 21 EU-DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO). 

8. Widerspruchsrecht
Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO hast Du das Recht, der Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen, soweit diese nicht zur Er-füllung eines Vertrages, einer rechtlichen Verpflichtung oder dem Schutz lebenswichtiger Interessen dient. Du hast jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Zur Wahrung Deiner Rechte kannst Du sich in Schrift- oder Textform an die unter Nr. 2 genannte Adresse wenden. Siehst Du beim Umgang mit Deinen personenbezogenen Daten Deine Rechte nicht in vollem Umfang gewahrt, hast Du das Recht bei der für Dich zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen.

9. Datenschutzbeauftragter
Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt. Dieser ist bei allen Fragen rund um den Schutz personenbezogener Daten über folgende Kontaktdaten zu erreichen:

Oliver Kreimer
Telefon: +49 (0)5722 9505-0
E-Mail: datenschutz@diploma.de

10. Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Wenn Du mit uns eine vertragliche Beziehung eingehen willst, musst Du die personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, bereitstellen. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann kein Vertrag zustande kommen.

11. Automatisierte Entscheidungsfindung
Zur Begründung bzw. Durchführung von Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen nutzen wir keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Widerruf

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: DIPLOMA Hochschule, Studienservice, Herminenstraße 17f, 31675 Bücke-burg, Tel. +49(0)40 228 988 240, E-Mail: meinstudium@diploma.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Staatliche Anerkennungen & Auszeichnungen

Auszeichnung von fernstudiumcheck.de: Top Fernhochschule 2025
Focus
ZFU
FIBAA
German Design Award 2020
Fernstudium Check 2022
Acquin
AQAS
AHPGS