Allgemeine Vertragsbedingungen & Datenschutzerklärung für das Studium an der DIPLOMA Hochschule in Kooperation mit der OSD

Allgemeine Vertragsbedingungen
  1. Studienziel
    Das Studium wird gemeinsam mit dem Kooperationspartner, der Osteopathie Schule Deutschland GmbH (OSD) angeboten. Das Studium an der staatlich anerkannten DIPLOMA Hochschule verfolgt das Ziel, die Studierenden im gewählten Studiengang intensiv akademisch zu qualifizieren und auf die von der DIPLOMA angebotenen und abgehaltenen Prüfungen zur Verleihung des akademischen Grades eines Masters vorzubereiten. Die Inhalte, der Studienablauf und die Prüfungen des angegebenen Studiengangs ergeben sich aus dem Modulhandbuch und der jeweils gültigen Prüfungsordnung sowie den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen, welche den Studierenden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Die DIPLOMA hat das Recht, die Prüfungsordnung, die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen sowie das Modulhandbuch abzuändern, soweit dies für die Studierenden zumutbar ist und dem Studienziel des Studiengangs entspricht. Die OSD übernimmt die praktische Durchführung des Studiengangs.

     
  2. Vertragsabschluss, Immatrikulation, Exmatrikulation
    Mit diesem Studienvertrag erfolgt eine verbindliche Anmeldung zum ausgewählten Studiengang. Dieser Studienvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung und Annahme des Studienvertrags durch die DIPLOMA zustande. Dieser Studienvertrag setzt die Anerkennung der Studiengebühren inkl. dieser Vertragsbedingungen voraus und gilt für das gesamte Studium. Die genauen Studienablaufzeiten werden den Studierenden bei Beginn des Studiums mitgeteilt.

    Der/Die Unterzeichnende beantragt zugleich die Immatrikulation an der DIPLOMA. Sämtliche Unterlagen zur Hochschulzugangsberechtigung sind jeweils in (amtlich) beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Immatrikulation steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass sämtliche Zugangsvoraussetzungen zum ausgewählten Studiengang nach dem Hessischen Hochschulgesetz und der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorliegen. Der/Die Unterzeichnende erhält den offiziellen Studierendenstatus, wenn alle Zugangsvoraussetzungen zum ausgewählten Studiengang erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

    Liegen die Zugangsvoraussetzungen für den ausgewählten Studiengang zu Studienbeginn noch nicht vor (z.B. Nachweis über eine Masernimpfung, die Bescheinigung der bestandenen Hochschulzugangsprüfung, Berufsurkunde oder Eignungsprüfung fehlt), wird der/die Unterzeichnende zunächst als Gasthörer:in an der DIPLOMA eingeschrieben. Für die als Gasthörer:in erbrachten Prüfungsleistungen können noch keine ECTS erworben werden. Diese werden jedoch vollumfänglich im Nachgang als Teil des Studiums anerkannt, sobald sämtliche Zugangsvoraussetzungen vorliegen.

    Die DIPLOMA hat das Recht zur Exmatrikulation des/der Studierenden gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz bzw. den jeweils einschlägigen Prüfungsordnungen, den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der DIPLOMA sowie diesen Vertragsbedingungen. Die Exmatrikulation des Studierenden beendet nicht zugleich diesen Studienvertrag. Im Falle der Kündigung dieses Studienvertrages wird auch die Exmatrikulation des Studierenden vorgenommen.

    Die DIPLOMA hat das Recht zur Exmatrikulation des/der Studierenden gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz bzw. den jeweils einschlägigen Prüfungsordnungen, den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der DIPLOMA sowie diesen Vertragsbedingungen. Die Exmatrikulation des Studierenden beendet nicht zugleich diesen Studienvertrag. Im Falle der Kündigung dieses Studienvertrages wird auch die Exmatrikulation des Studierenden vorgenommen.

     
  3. Vertragslaufzeit und Kündigung
    Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Regelstudienzeit des ausgewählten Studiengangs. Der Vertrag beginnt zum gewählten Studienbeginn und endet nach Ablauf der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Liegen die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang zu Studienbeginn noch nicht vor, so ändert dies nichts am Studienbeginn und der Laufzeit des Vertrags. Falls nicht alle Prüfungen innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit abgeschlossen werden können und die Mastergesamtnote deshalb nicht fristgerecht festgestellt werden kann, verlängert sich der Vertrag automatisch, bis der/die Studierende alle Teilprüfungen bestanden und seinen akademischen Abschluss erlangt hat.

    Der/die Studierende hat das Recht, bis zum Ablauf von vierzehn Tagen nach Vertragsschluss durch Erklärung in Textform gegenüber der OSD oder der DIPLOMA von dem Studienvertrag zurückzutreten (s. Widerrufsbelehrung auf Seite 2 des Studienvertrags). Wird der Vertrag nicht im Rahmen des Widerrufsrechts widerrufen, kann der Vertrag erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Studienjahres gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich erfolgen, d.h. formgerecht, schriftlich und mit Originalunterschrift. Die digitale Form, z.B. Telefax oder ein Scan per E-Mail, ist ebenso gültig. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung des Vorliegens einer fristgerechten Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der OSD oder der DIPLOMA. Mit Ablauf des Vertragsverhältnisses endet das Recht der Studierenden zur Nutzung des OSD- und DIPLOMA-Angebots.
    Wenn der/die Studierende nicht alle notwendigen Prüfungsleistungen innerhalb der Regelstudienzeit erbringt, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um maximal 6 Monate. Sofern sich die Vertragsdauer aufgrund der Anerkennung von Vorleistungen im Rahmen der Prüfungsordnung sowie der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen reduziert, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um die zuvor angegebenen Monate ab dem aufgrund der Reduktion vorzeitigen Beendigungszeitpunkt der Regelstudienzeit. In dem kostenfreien Verlängerungszeitraum können alle Leistungen weiter genutzt und Prüfungsleistungen erbracht werden, ohne dass weitere Kosten entstehen, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits sämtliche Monatsraten vollständig geleistet wurden.
    Nach Ablauf der kostenlosen Verlängerung wird eine Semestergebühr in Höhe von 585,00 EUR pro Semester erhoben. Die Kündigungsfrist beträgt dann ein Monat zum Semesterende (31.03. oder 30.09. eines jeden Jahres).

    Die Hochschule behält sich das Recht vor, den Studienvertrag im Falle des Zahlungsverzugs seitens der/des Studierenden zu kündigen, wenn das vorangegangene Mahnwesen erfolglos geblieben ist. Mit der Kündigung des Studienvertrags endet zeitgleich die Ratenzahlungsvereinbarung. Der im Zeitpunkt der Beendigung offene Regelstudiengebührenbetrag wird in voller Höhe sofort fällig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des/der Studierenden liegen insbesondere bei lebensbedrohlichen Krankheiten sowie bei Tod des/der Studierenden vor. Ein Stu-diengangwechsel, ein Dozierendenwechsel, ein Wechsel des Präsenz- oder Prüfungsorts in räumlicher Nähe, zumutbare Änderungen in der Prüfungsordnung, den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen sowie im Modulhandbuch, ein Umzug, nicht bestandene Prüfungen, finanzielle oder familiäre Gründe rechtfertigen keine außerordentliche Kündigung.

    Die Hochschule behält sich das Recht vor, einen angekündigten Studiengang außerordentlich vor Studienbeginn zu kündigen, wenn die Durchführung wirtschaftlich nicht vertretbar ist (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl), eine notwendige (Re)Akkreditierung oder Zulassung eines Studienganges nicht erteilt wird oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, die von der Hochschule nicht zu vertreten sind. Die Verpflichtung, deswegen Schadenersatz zu leisten, ist ausgeschlossen.

    Ferner stellt die Zwangsexmatrikulation des/der Studierenden aufgrund eines endgültig nicht bestandenen Studiums einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung für beiden Seiten dar.

     
  4. Studiengebühren und Leistungsumfang
    Die Gesamtstudiengebühr ist vom gewählten Zahlungsmodell abhängig und dem Studienvertrag zu entnehmen. Bei der Gesamtstudiengebühr handelt es sich um einen Festpreis, der gemäß Zahlungsmodell insgesamt an die OSD zu entrichten ist. Wenn das Studium vor Ablauf der Regelstudienzeit abgeschlossen wird, sind die vereinbarten monatlichen Raten gleichwohl weiter zu entrichten, bis der vereinbarte Gesamtbetrag erreicht ist.
    Ein Wechsel des Zahlungsmodells ist nur einmalig innerhalb eines ungekündigten Studiengangs mit einer Antragsfrist von sechs Wochen zum Monatsende möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen werden der dann aktuell geltenden Gesamtstudiengebühr des neu gewählten Zahlungsmodells angerechnet. Die verbleibenden monatlichen Raten des neugewählten Zahlungsmodells werden zum darin festgelegten Betrag fortgesetzt. Die Ratenzahlung endet mit Erreichen der Gesamtstudiengebühr.
    Alle Gebühren sind im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen. Der Studierende verpflichtet sich der OSD eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Lastschriftverfahren entstehen, sind von dem Studierenden zu tragen. Im Einzelfall sind abweichende Vereinbarungen möglich. Zahlweise der Studiengebühren erfolgt i.d.R. in monatlichen Raten. Die einzelnen Raten sind bis zum 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Wenn das Studium vor Ende der Regelstudienzeit oder vor Ende der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird, sind die vereinbarten monatlichen Raten gleichwohl weiter zu entrichten, bis die vereinbarte Gesamtstudiengebühr erreicht ist.
    Die einmalige, verpflichtende Anmeldegebühr ist mit Zusendung des Studienvertrags zu entrichten und nicht erstattungsfähig. Die Prüfungsgebühr wird nach bestätigter Anmeldung für die Master-Thesis fällig. Eine Teilnahme am studienabschließenden Kolloquium kann nur stattfinden, wenn die Prüfungsgebühr vollständig bezahlt wurde.
    Die Verwaltungsgebühr für die Prüfung und Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen ist vor Studienbeginn zu zahlen; bei einem negativen Bescheid wird der im Antrag genannte Teilbetrag der Verwaltungsgebühr zurückerstattet.
    Die Studiengebühren enthalten sämtliche für den ausgewählten Studiengang vorgesehenen Studienmaterialien in digitaler Form sowie sämtliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen gemäß Studienverlaufs- und Prüfungsplan. Des Weiteren umfassen die Studiengebühren die persönliche Beratung und Betreuung durch den/die Studiendekan:in, Tutor:in und den Studienservice. Es entstehen neben den üblichen Telekommunikationsgebühren keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung von Online-Diensten im Online Campus der DIPLOMA (z.B. für die Literatur- und Videodatenbanken) und die Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zeugnissen, etc.
    Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Nichtteilnahme an Studienangebot weder von der Zahlungsverpflichtung der ausgewählten Studiengebühren entbindet, noch zu deren Reduzierung führt. Bei Verzug mit einer Zahlung der Gebühren oder der sonstigen Kosten, so fallen Verzugszinsen an, die in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind. Ferner ist die OSD berechtigt, im Falle des Verzuges für jedes Mahnschreiben 2,50 Euro zu berechnen und die Kosten einer erfolglosen Abbuchung in Rechnung zu stellen.Entscheidend für die Frage des Vorliegens des Verzuges ist der jeweils fristgerechte Zahlungseingang auf dem Konto der OSD.

     
  5. Anerkennung bzw. Anrechnung von Vorleistungen
    Auf Antrag können Vorkenntnisse und Qualifikationen angerechnet werden. Der Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen muss vor Studienbeginn gestellt werden. Weitere Details sind den Prüfungsordnungen sowie den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der DIPLOMA Hochschule zu entnehmen. Eine Anerkennung von Vorleistungen kann zu einer Änderung der Studien- und Vertragsdauer sowie zu einer Reduzierung der Studiengebühren führen, die der/dem Antragsstellenden mit schriftlichem Bescheid bekanntgegeben werden. Die Gesamtstudiengebühr reduziert sich um 50,- € pro anerkanntem ECTS-Punkt für Vorleistungen, die an der DIPLOMA und der Bernd-Blindow-Gruppe erbracht wurden. Für Vorleistungen, die extern erworben wurden, reduziert sich die Gesamt-Studiengebühr um 30,- € pro anerkanntem ECTS-Punkt. Die Monatsrate des ausgewählten Zahlungsmodells bleibt in ihrer Höhe unverändert. Die Schlussrate wird ggf. angepasst. Es reduziert sich die Anzahl der Raten, die bis zum Erreichen der reduzierten Gesamtstudiengebühr gemäß ausgewähltem Zahlungsmodell zu entrichten sind.

     
  6. Zusatzleistungen
    Gasthörer:innen und Studierende können Brückenkurse, Zertifikatskurse, zusätzliche Module oder Lehrveranstaltungen belegen und entsprechende Prüfungen ablegen. Diese zusätzlichen Belegungen sind kostenpflichtig und erfolgen in Absprache mit dem/der Studiendekan:in und dem Studienservice. Die oben genannten wie auch weitere Zusatzleistungen (z.B. Zweitschriften für Urkunden und Zeugnisse) und deren Kosten sind der jeweils aktuellen Gebührenordnung der DIPLOMA Hochschule zu entnehmen.

     
  7. Lehrveranstaltungen und Prüfungen
    Es finden studienbegleitende Lehrveranstaltungen und Prüfungen gemäß der Prüfungsordnungen sowie der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen des gewählten Studienganges statt (Prüfungen, Seminare, Tutorien, Lehrpraxiseinheiten, etc.). Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden am ausgewählten Studienort oder als Live-Online-Seminare abgehalten. Die OSD und die DIPLOMA können, wenn dies erforderlich wird, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten, Seminare, Kliniktage, Workshops, Tutorials und Prüfungen terminlich, räumlich und/oder örtlich ändern, zusammenlegen oder inhaltlich neu zusammensetzen bzw. den Erfordernissen des Studienbetriebs anpassen oder aus wichtigem Grund absagen. Bei letzterem wird die OSD einen Nachholtermin bestimmen, den sie ebenfalls aus wichtigem Grund absagen kann. Darüber hinaus sind weitere Kostenerstattungsansprüche, insbesondere in Anlehnung von Fahrt- und Hotelkosten ausgeschlossen. Hierzu gehört auch die Vornahme von Programmänderungen oder das Auswechseln von Dozierenden. Lehrveranstaltungen, die durch Krankheit der Dozierenden bzw. durch höhere Gewalt ausfallen, werden soweit wie möglich nachgeholt. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Lehrveranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen können auch ausschließlich als Live-Online-Seminare oder in alternativer Lehrform (z.B. mit Studienmaterialien, Videos oder als Inverted Classroom) durchgeführt werden.
    Die/der Studierende wird darauf hingewiesen, dass bei einer Fehlstundenanzahl von mehr als 20 % die Zulassung zu Prüfungen und damit auch der Abschluss des Studiums/der Ausbildung gefährdet ist. Die Präsenz-Klausuren sind am gewählten OSD-Studienzentrum gemäß Terminplan zu absolvieren.

     
  8. Online Studium
    Die DIPLOMA Hochschule unterhält eine internetgestützte Kommunikations- und Lernplattform (Online Campus), die integraler Bestandteil des Studienkonzeptes der DIPLOMA ist. Zentrale Lernprozesse und rechtsverbindliche Informationen der Hochschule werden den Studierenden darüber zur Verfügung gestellt.
    Der/Die Studierende ist für die Bereitstellung der notwendigen Hard- und Software zur Nutzung des Online Campus und deren Online-Dienste allein verantwortlich. Der/Die Studierende ist verpflichtet, sich selbstständig zu informieren, ob die von der DIPLOMA eingesetzten Online-Tools und sonstigen Technologien, die zur Durchführung des Studienvertrages erforderlich sind, in ihrer/seiner Region zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über die notwendigen Online-Tools und die erforderliche Soft- und Hardware ist auf der Website und im Online Campus der DIPLOMA gelistet.
    Der/die Studierende nimmt zur Kenntnis, dass er den bereitgestellten Online Campus nur zum Zwecke des Studiums an der DIPLOMA persönlich benutzen darf. Der/Die Studierende sichert zu, die Zugangsdaten zum Online Campus nicht an Dritte weiterzugeben und unberechtigten Dritten keinen Zugriff auf den Online Campus oder auf die Lernmaterialien des Studiengangs zu ermöglichen. Die/Der Studierende erkennt die aktuellen Bedingungen zur Nutzung der Online-Bibliotheken, E-Books, Webinar-Software, Cloud-Dienste, Online-Zeitschriften und -Archive im Online Campus sowie deren Aktualisierungen an (diese sind für Studierende im Online Campus einsehbar).
    Der/die Studierende gibt eine E-Mail-Adresse an, die ausschließlich für die Kommunikation mit der OSD/DIPLOMA zu Ausbildungs- und Studienzwecken genutzt werden darf.

     
  9. Haftung
    Die angebotenen Studien- und Lehrinhalte stellen Empfehlungen dar. Die OSD übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den jeweiligen Dozenten vermittelten Lehrinhalte. Die Wahl/Anwendung einer Behandlung/Therapie außerhalb der Teilnahme an diesem Studiengang ist in jedem Fall eine allein verantwortliche Entscheidung, die unter Abwägung der entsprechenden Situation selbst zu treffen ist.
    Das Betreten und der Aufenthalt in den jeweiligen Veranstaltungsräumen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Übungen, Lehrpräsentationen, Demonstrationen von Techniken und Behandlungen, untereinander oder an Patienten vorgenommen werden, handeln die Studierenden auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.Für Verluste oder Beschädigungen der von den Studierenden in die jeweiligen Veranstaltungsräume eingebrachten Gegenstände wird seitens der OSD keine Haftung übernommen. Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter der OSD und/oder gegen die OSD selbst bzw. deren Inhaber:in sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nicht für fahrlässige Verletzungen von Körper, Leben, und/oder Gesundheit.
    Ferner übernimmt die Hochschule keine Haftung für einen mit dem Studium beabsichtigten Erfolg und/oder eine beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen. Die Haftung der Hochschule, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten und den An- und Abfahrten zum oder vom Hochschulgelände stehen, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausnahme sind Unfälle auf dem Hochschulgelände, gegen die die Studierenden versichert sind. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten ebenso für die Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen.

     
  10. Prüfungs- und Hausordnung
    Die Studierenden verpflichten sich, die am Studienort geltende Prüfungs- und Hausordnung der Hochschule und der OSD zu beachten und den Anweisungen der Hochschulleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich die Hochschule im Falle der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrags das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

     
  11. Nutzungs- und Urheberrechte
    Alle Rechte an den Werkstücken und Arbeiten der Studierenden, die während der bzw. für die Lehrveranstaltungen erstellt werden, bleiben bei der OSD und der Hochschule (z.B. zur Veröffentlichung auf der Hochschul-Homepage). Mit eingeräumt wird das Recht, die Materialien zu bearbeiten, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Das Urheberrecht an Studienheften, Skripten oder sonstigen Lernmitteln, die während des Studiums zur Verfügung gestellt werden, gebührt allein der Hochschule bzw. der/dem jeweiligen Autor:in oder Hersteller:in. Den Studierenden ist nicht gestattet, die Studienhefte, Skripte oder sonstige Lernmittel/Inhalte des Online Campus sowie der angeschlossenen Subsysteme (Online-Bibliotheken, etc.) ohne schriftliche Zustimmung der Hochschule bzw. der Autorin bzw. des Autors oder der Herstellerin bzw. des Herstellers ganz oder teilweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
    Alle Lehr und Unterrichtsmaterialien werden dem Studierenden ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Die ihm überlassenen Materialien dürfen weder vervielfältigt noch für gewerbliche und/oder freiberufliche Zwecke verwendet werden. Es ist ausdrücklich untersagt, alle genannten Materialien ganz oder zum Teil an Dritte weiterzugeben, entgeltlich oder unentgeltlich, sofern diese nicht Mitkommilitonen sind. Im Falle eines Verstoßes gegen die Urheberrechte behält sich die OSD die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zu bestimmten Gelegenheiten Bild, Film- und Tonaufnahmen von Studierenden angefertigt werden. Der Studierende kann seine Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung erteilen, für die Dokumentation von Studien- oder Ausbildungsmaßnahmen oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der OSD und der DIPLOMA auf all ihren genutzten - einschließlich sozialer Medien. Die Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf die Ausbildung bzw. das Studium und kann gegenüber der OSD und der DIPLOMA jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Studierende dürfen Video- und Tonaufnahmen sowie Fotos einzelner praktischen Techniken (Prak-tische Vorführungen des Dozenten) für eigene Studien-/Ausbildungszwecke anfertigen, sofern die Dozierenden dies gestatten. Eine Aufnahme/Mitschnitt des gesamten Unterrichts ist ausdrücklich untersagt! Die selbst gefertigten Aufnahmen dürfen ausschließlich der eigenen Studien-/Ausbildungszwecke dienen. Es ist ausdrücklich untersagt, alle genannten Materialien ganz oder zum Teil an Dritte weiterzugeben oder Dritten zu zeigen, entgeltlich oder unentgeltlich, sofern diese nicht Mitkommilitonen sind - Vervielfältigungen des genannten Materials anzufertigen oder in die geschützten Urheberrechte Anderer einzugreifen. Es ist auch insbesondere verboten, Bild-, Ton- und Videomaterialien im Internet, auf Sozialen Medien oder in Messenger- oder anderen Diensten (z.B. WhatsApp) zu verbreiten.
    Für jede einzelne Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro vereinbart.

     
  12. Datenschutz
    Der/Die Studierende ermächtigt die Hochschule, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dem Studium erhaltenen Daten über den/die Studierenden/Studierende im Rahmen der Datenschutzgesetze zu verarbeiten und zu speichern. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Datenschutzerklärung für Bewerber:innen der DIPLOMA Hochschule sowie auf die geltenden Datenschutzbestimmungen der OSD unter: osteopathie-schule.de/informationen-zur-datenverarbeitung. Sofern kein Internetzugang besteht oder aufgrund sonstiger Gründe eine Übersendung in Papierform gewünscht ist, teilen uns dies bitte mit.

     
  13. Beurlaubung
    Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann auf einen schriftlichen Antrag eine Freistellung (sog. Beurlaubung) von dem Studium gemäß der Studien- und Prüfungsordnung getroffen werden. Die Entscheidung darüber obliegt der OSD und der DIPLOMA gemeinsam.

     
  14. Änderung persönlicher Daten und Vertragsänderungen
    Anschriften-, Namens- sowie Kontoänderungen sind der OSD sowie der DIPLOMA unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform und der Zustimmung beider Vertragspartner; einseitige Vertragsänderungen sind nicht gestattet. Eine Vertragsänderung nach der Kündigung ist nicht möglich. Weitere Nebenabreden wurden nicht getroffen.

     
  15. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung des Studienvertrags oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Vertragsinhalt hiervon nicht berührt. Die DIPLOMA und die/der Studierende verpflichten sich, eine unwirksame oder lückenhafte Regelung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Geheimhaltungsbedingungen

OSD Osteopathie Schule Deutschland GmbH Weidestr. 118 c, 22083 Hamburg im folgenden OSD genannt und dem/der Studierenden.

  1. Gegenstand
    Diese Vereinbarung regelt die Geheimhaltung von Datenkenntnissen, der/die Studierende im Rahmen seines/ihres Studiums an der OSD erarbeitet und/oder erfährt. Die OSD hat ein gesetzlich verankertes Interesse daran, dass vertrauliche Informationen über Patient:innen oder diesbezügliche Sicherheitsvorkehrungen unberechtigten Dritten nicht offengelegt werden und die Bestimmungen rund um den Datenschutz eingehalten werden.
    Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz. Geschützt werden somit nicht nur die Daten als solche, sondern auch die Person, welcher diese Daten zuzuordnen sind. Personendaten sind Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare Person. Unter Bearbeiten von Personendaten versteht man jeden Umgang mit Daten, wie das Erheben, Beschaffen, Aufzeichnen, Sammeln, Verwenden, Umarbeiten, Versenden, Bekanntgeben, Archivieren und Vernichten. Auch das bloße Aufbewahren von Daten zählt somit bereits zur Bearbeitung und muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Personendaten werden unabhängig davon geschützt, ob sie manuell oder elektronisch bearbeitet werden. Das Bearbeiten von Personendaten muss rechtmäßig, verhältnismäßig und zweckmäßig erfolgen. Dies bedeutet, dass es zur Bearbeitung von Personendaten einer rechtlichen Grundlage bedarf und sie nur zu dem Zweck bearbeitet werden dürfen, zu dem sie ursprünglich beschafft wurden. Zudem dürfen die Mitarbeiter:innen im Dienste des Gerichtswesens nur auf die Personendaten zugreifen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben tatsächlich benötigen.
  2. Besondere Pflichten
    Der/die Studierende verpflichtet sich, die erhaltenen Kenntnisse gemäß Ziffer 1. nur zum vereinbarten Zweck zu nutzen und insbesondere alle Anordnungen einzuhalten, welche die OSD im Zusammenhang mit der Geheimhaltung und Sicherheit vorgibt. Der Zugriff auf Daten und Informationen erfolgt nur soweit, als dies zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich ist. Anderslautenden schriftlichen Abmachungen vorbehalten, ist zur Nutzung nur der/die in dieser Vereinbarung bezeichnete Studierende berechtigt. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen an unberechtigte Dritte ist dem/der Studierenden untersagt. Der/die Studierende ist dafür verantwortlich, dass die Mittel zur Benutzeridentifikation und Zugriffsberechtigung anderen Personen nicht bekannt gegeben werden und Informationen darüber nicht zugänglich sind. Der/die Studierende verpflichtet sich, die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung, des Urheberrechtes sowie über das Amtsgeheimnis im Zusammenhang mit dem von ihm/ihr herbeigeführten Daten und Informationsaustausch jederzeit einzuhalten. Insbesondere hat er/sie erhaltene Daten nach Abschluss der Arbeiten unmittelbar zu löschen und dies der OSD anzuzeigen. Der/die Studierende verpflichtet sich zur Erhaltung der Datenintegrität. Er/sie darf die ihm/ihr zugänglich gemachten Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der OSD weder umformatieren noch entfernen, versenden, vernichten, auf einem anderen System speichern oder sonst wie manipulieren. Insbesondere verpflichtet sich der/die Studierende, alle Daten/Informationen, die mit der Behandlung von Patienten im Rahmen seines/ihres Studiums in Zusammenhang stehen, streng vertraulich zu behandeln. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften und, wenn einschlägig, des § 203 StGB sind streng einzuhalten.
  3. Strafgeldvorschriften/Bußgeldvorschriften
    Verletzt der/die Studierende die vorliegende Geheimhaltungspflicht, so treten die Straf- bzw. Bußgeldvorschriften gem. § 43 und § 44 des Bundesdatenschutzgesetztes in Kraft. Vorbehalten bleiben strafrechtliche Schritte und haftpflichtrechtliche Konsequenzen bei der Missachtung des Datenschutzes.
  4. Änderungen
    Änderungen dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich festgelegt und unterzeichnet sind.
  5. Ausfertigung
    Die vorliegende Vereinbarung wird im Doppel ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar.

Datenschutz

  1. Datenschutz
    Wir, die DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH, legen besonderen Wert auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Die einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz (neu), werden von uns in vollem Umfang eingehalten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze und findet nur zu den unter Nr. 4 genannten Zwecken statt. Die Daten werden nur nach den Vorgaben dieser Datenschutzerklärung verarbeitet.
  2. Verantwortliche Stelle
    Die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle ist:
    DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH
    Am Hegeberg 2
    37242 Bad Sooden-Allendorf
    Telefon: +49 (0)40 228 988 240 E- Mail: meinstudium@diploma.de
    Geschäftsführer: Prof. Dr. Andreas Blindow
  3. Datenerfassung
    Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Dich für den Zweck Deiner Bewerbung für ein Hochschulstudium, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Vertragsverhältnisses mit uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1 lit b EU-DSGVO.
    Weiterhin können wir personenbezogene Daten über Dich verarbeiten, soweit dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1, lit f EU-DSGVO, das berechtigte Interesse ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wir verarbeiten folgende Kategorien personenbezogener Daten: Personen-, Adress- und Kontaktdaten, Qualifikationsnachweise, sonstige Daten, die Du uns im Zusammenhang mit Deiner Bewerbung zur Verfügung stellst.
  4. Datenübermittlung
    Im Rahmen des Bewerbungsprozesses leiten wir Deine Daten auch an mit dem Auswahlprozess betraute Personen der Hochschule weiter. Sofern der von Dir gewünschte Studiengang in Kooperation mit anderen Institutionen/Betrieben stattfindet, findet zur Prüfung von Zulassungsvoraussetzungen bzw. zur Durchführung des Studiengangs eine Übermittlung personenbezogener Daten an diese Institutionen/Betriebe statt.
  5. Datenübermittlung in ein Drittland
    Eine Datenübermittlung in Drittländer findet nicht statt und ist auch nicht geplant.
  6. Löschfristen
    Die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten werden nach Wegfall der in Nr. 3 genannten Zwecke bzw. nach Ablauf evtl. gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.
  7. Rechte der betroffenen Person
    Du erhältst jederzeit unentgeltlich Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO) über die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu Deiner Person sowie zur Herkunft, dem Empfänger und dem Zweck der Datenverarbeitung. Außerdem hast Du das Recht, die Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO), die Sperrung (Art. 18 EU-DSGVO) oder Löschung (Art. 17 EU-DSGVO) Deiner Daten zu verlangen. Ausgenommen davon sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung benötigt werden. Du hast das Recht, der Verarbeitung Deiner Daten zu widersprechen (Art. 21 EU-DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO).

    Widerspruchsrecht
    Gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO hast Du das Recht, der Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen, soweit diese nicht zur Erfüllung eines Vertrages, einer rechtlichen Verpflichtung oder dem Schutz lebenswichtiger Interessen dient.
    Du hast jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Zur Wahrung Deiner Rechte kannst Du Dich in Schrift- oder Textform an die unter Nr. 2 genannte Adresse wenden.
    Siehst Du beim Umgang mit Deinen personenbezogenen Daten Deine Rechte nicht in vollem Umfang gewahrt, hast Du das Recht bei der für Dich zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen.
  8. Datenschutzbeauftragter
    Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser ist bei allen Fragen rund um den Schutz personenbezogener Daten über folgende Kontaktdaten zu erreichen:
    Oliver Kreimer
    E-Mail: datenschutz@diploma.de
  9. Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
    Wenn Du mit uns eine vertragliche Beziehung eingehen willst, musst Du die personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, bereitstellen. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann kein Vertrag zustande kommen.
  10. Automatisierte Entscheidungsfindung
    Zur Begründung bzw. Durchführung von Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen nutzen wir keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Widerruf

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Studienvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: OSD Osteopathie Schule Deutschland GmbH, Weidestr. 118 c, 22083 Hamburg, E-Mail: osd@osteopathie-schule.de, Tel: +49 (0)40 644 15 69 0, Fax: +49 (0)40 644 15 69 10. Den Widerruf kannst Du aber auch richten an: DIPLOMA Hochschule, Studienservice, Herminenstraße 17f, 31675 Bückeburg, Tel.: +49 (0)40 228 988 240, E-Mail: meinstudium@diploma.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung ge-wählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hast Du verlangt, dass die Dienstleistung/Studium während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienst-/Studienleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienst-/Studienleistungen entspricht.

Staatliche Anerkennungen & Auszeichnungen

Auszeichnung von fernstudiumcheck.de: Top Fernhochschule 2025
Focus
ZFU
FIBAA
German Design Award 2020
Fernstudium Check 2022
Acquin
AQAS
AHPGS