Für Medizinalfachberufe (B.A.)
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen ist die spezielle Zulassungsbedingung in diesem Studiengang eine bestandene staatliche Berufsfachschul-Prüfung in einem Medizinalfachberuf mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer (z. B. Altenpfleger/innen, Ergotherapeuten/innen, Physiotherapeuten/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Logopäden/innen etc.); bei ausländischen Abschlüssen muss die Gleichwertigkeit für die Zulassung nachgewiesen werden.
Für das Wahlpflichtmodul „Pflegetherapie“ ist eine dreijährige Ausbildung in der Gesundheits-/ Krankenpflege oder in der Altenpflege Zugangsvoraussetzung.
Aufgrund der therapeutischen Vor-Ausbildung können 60 Credit-Points auf das Bachelor-Studium „Medizinalfachberufe“ angerechnet werden; dies entspricht zwei Semester, so dass die tatsächliche Studiendauer noch fünf Semester beträgt. Die Anrechnung erfolgt nach einer bestandenen Einstufungsprüfung zu Beginn des Studiums.
Für Angewandte Gesundheits- und Therapiewissenschaften (M.A.)
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang „Angewandte Gesundheits- und Therapiewissenschaften“ ist neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen eine mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ abgelegte Bachelor- oder Diplomprüfung in einem Studiengang der Medizinalfachberufe, Gesundheitswissenschaften, Therapiewissenschaften, Pflegewissenschaften, Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie (eventuell in weiteren Studiengängen im Gesundheitsbereich auf Anfrage), wobei im Fall der Gesamtnote „befriedigend“ zusätzlich eine Zulassungsprüfung erfolgreich absolviert werden muss; bei ausländischen Abschlüssen muss die Gleichwertigkeit für die Zulassung nachgewiesen werden.
Für das Wahlfach Gesundheitspädagogik müssen Studierende im Bachelor das Wahlpflichtmodul Gesundheitspädagogik bereits belegt haben. Zugelassen werden zudem nur Personen, die bereits Lehrerfahrungen besitzen oder eine Unterrichtstätigkeit an Berufsfachschulen des Gesundheitsbereichs ausüben. Das Wahlpflichtfach wird ausschließlich am Studienzentrum Hannover angeboten.
Für Frühpädagogik (B.A.)
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zum Bachelor-Studium gibt es einen Zugang zum Studium für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Zu diesem Personenkreis zählen auch staatlich anerkannte Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Heilpädagog/innen (weitere auf Anfrage) mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung.
Sie verfügen über einen mit der Meisterprüfung vergleichbaren Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung und somit auch über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Die Anrechnung der (berufs-)fachschulischen oder hochschulischen einschlägigen Vor-Ausbildung im Umfang von 60 ECTS (entsprechend zwei Studiensemestern) erfolgt über die Examensleistungen, eine mündliche Prüfung im Rahmen einer Fallbeobachtung/ Dokumentation sowie eine Projektarbeit.
Für General Management (MBA)
Neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind folgende spezielle Voraussetzungen gegeben:
- akademischer Abschluss (Bachelor, Diplom, Magister, Master) mit mind. 210 ECTS
- mindestens einjährige Berufserfahrung
- qualifizierte Englisch-Kenntnisse, nachgewiesen durch entsprechende Zeugnisse (TOEFL, TOEIC, Cambridge Certificate) oder ein Eignungsgespräch
Auch zugelassen werden können Personen, die die für den MBA notwendigen 210 ECTS nicht vorweisen, weil sie bspw. lediglich ein Bachelorstudium mit 180 ECTS absolviert haben. Sie können aufgrund folgender zusätzlicher Maßnahmen bis zu 30 ECTS erwerben:
a) Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, wenn sie nach Inhalt und Niveau einem Teil des Studiums entsprechen.
b) Anrechnung von Credits durch den Nachweis von wissenschaftlichen Weiterbildungen mit studiengangsrelevanten Qualifikationen.
Bewerber/innen ohne Hochschulabschluss können gem. §20(3) HHG zum MBA-Studium zugelassen werden, wenn sie
- eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und
- über eine mehrjährige (min. zwei Jahre) Berufserfahrung verfügen und
- eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen und
- eine Eignungsprüfung auf Bachelor-Niveau an der DIPLOMA Hochschule bestanden haben und
- über qualifizierte Englisch-Kenntnisse verfügen.
Für Design & Leadership (M.A.)
Als Zugang zum Master-Studiengang gilt ein bestandener Bachelor-Abschluss (oder Diplom) an der DIPLOMA Hochschule oder an einer anderen Universität oder Fachhochschule (in den Fachrichtungen Grafik-Design, Visuelle Kommunikation bzw. vergleichbaren Nennungen) oder ein mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.
Des Weiteren ist ein Nachweis der gestalterischen Qualifikation durch ein Portfolio eigener Arbeiten einzureichen.
Für Bewerber/innen aus fachlich verwandten Studiengängen wie Freie Kunst, Architektur, etc. ist ein gesondertes Verfahren vorgesehen.
Bewerber/innen, deren Abschlussnote ihres ersten berufsqualifizierenden akademischen Grades auf „ausreichend“ lautet, sind vom Master-Studium ausgeschlossen. BewerberInnen und Bewerber mit dem Abschluss „befriedigend“ müssen in einem Einstufungsgespräch darlegen, dass sie in der Lage sind, ein Master-Studium erfolgreich zu absolvieren.
Für Wirtschaftsrecht mit internationalen Aspekten (LL.M.)
Als Zugang zum Master-Studiengang gilt eine bestandene Bachelor- oder Diplom-Prüfung an der DIPLOMA Hochschule oder an einer anderen Universität oder Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (insbesondere in den Fachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftswissenschaften) oder ein mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung (insbesondere in den Bereichen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht oder Rechtswissenschaften) mit mindestens 6 Semestern.
Bewerber, deren Abschlussnote ihres ersten berufsqualifizierenden akademischen Grades auf „ausreichend“ lautet, sind vom Master-Studium ausgeschlossen; Bewerber mit dem Abschluss „befriedigend“ müssen in einem Einstufungsgespräch darlegen, dass sie in der Lage sind, ein Master-Studium erfolgreich zu absolvieren.
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