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Diploma Hochschule

Das Studiensystem in Deutschland: Vom Diplom zum Master

Der „Bologna-Prozess“ in Europa und in Deutschland

Der „Bologna-Prozess“ begann 1999 auf einer Konferenz in Bologna, auf der sich Deutschland und 45 andere europäische Staaten verpflichteten, bis 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Vereinbart wurden unter anderem ein gestuftes Studiensystem nach angloamerikanischem Vorbild mit den drei Stufen Bachelor, Master und Promotion sowie die Einführung eines Leistungspunktsystems. Die wichtigsten Ziele waren die Anerkennung und Vergleichbarkeit der akademischen Abschlüsse in allen beteiligten Staaten und die Förderung der Mobilität der Studierenden. In Deutschland wurden bisher etwa 95 Prozent der Studiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt.

Individuelle Studienwege und Qualifikationsprofile

Mit der Einführung der gestuften Studienstruktur (Bachelor, Master, Promotion) in Deutschland sollten die Studierenden die Möglichkeit erhalten, die Studiendauer und die Zusammensetzung ihres Studiums nach ihren Wünschen und Möglichkeiten zu bestimmen (siehe Abbildung). Vor allem sollte die Eingleisigkeit in der akademischen Ausbildung der Vergangenheit angehören, bei der Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen oder Berufsakademien ohne allgemeine Hochschulreife in Deutschland bisher nur unter bestimmten Bedingungen ein Universitätsstudium aufnehmen oder gar promovieren konnten. Heute erhalten Absolventinnen und Absolventen von Dualen Hochschulen (früher Berufsakademien), Fachhochschulen und Universitäten akademisch gleichwertige Abschlüsse, die zwar je nach Hochschultyp eine andere berufliche Ausrichtung bedeuten, aber alle zu einem anschließenden Masterstudium berechtigen.

Der 3- bis 4-jährige Bachelor ist dabei der erste berufsbefähigende Abschluss an einer Hochschule, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben oder ein Masterstudium anzuschließen. Er verleiht in Deutschland grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie die traditionellen Diplomabschlüsse der Fachhochschulen. Der 1- bis 2-jährige Master dient zur wissenschaftlichen Vertiefung oder Spezialisierung und hat zum Ziel, Absolventinnen und Absolventen vor allem für Leitungspositionen oder eine wissenschaftliche bzw. forschungsorientierte Laufbahn zu qualifizieren. Die „konsekutiven“ Masterabschlüsse, bei denen der Master inhaltlich an den zuvor absolvierten Bachelor anschließt, verleihen dieselben Berechtigungen wie die traditionellen Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellter Hochschulen. Gleiches gilt für „weiterbildende“ Master wie der MBA, die sich explizit an Personen mit Berufserfahrung richten. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Master und der vorausgegangene Bachelor zusammen einen Umfang von 300 ECTS erreichen. Die Variante „weiterbildender Master“ lässt sich am besten mit früheren Aufbau-Studiengängen an Universitäten vergleichen. Den Zugang zur Promotion regeln wie bisher die Hochschulen selbst. Bei den Berechtigungen werden keine Unterschiede hinsichtlich der Dauer, der Profiltypen und der Institutionen, an denen die Bachelor- oder Masterabschlüsse erworben wurden, gemacht.

Gestufte Studiengänge: Vielfältige Berufs- und Bildungswege
Gestufte Studiengänge: Vielfältige Berufs- und Bildungswege (Quelle: HRK)

Prüfungen, Punkte und Qualitätssicherung

In den traditionellen Studiengängen vor der Umstellung belegten die Studierenden in der Regel viele Einzelfächer, die jeweils zu einem benoteten, einem unbenoteten oder keinem Leistungsnachweis führten. Bei einem Wechsel der Hochschule oder der Anmeldung zu einem weiterführenden Studiengang kam es häufig zu Problemen mit der Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen, da die Fachbezeichnungen, der Umfang der Prüfungen und Lehrveranstaltungen, die Lerninhalte und -ziele oder gar die Benotung von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich definiert und gehandhabt wurden.

Mit der Einführung des neuen Studiensystems wurden deshalb viele Fächer zu größeren thematisch zusammengehörenden Einheiten, sogenannten Modulen zusammengefasst, die mit einer Prüfung abschließen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden, sogenannte ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer System oder Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen). Dadurch wird jede Hochschule gezwungen, für jedes Modul die Inhalte, den Umfang, die Prüfungsformen, die Lehr- und Lernformen sowie die Anzahl der ECTS-Punkte einheitlich nach formalen Kriterien festzulegen. Die Modularisierung soll dazu beitragen, die Module verschiedener Studiengänge und Hochschulen vor allem bei der wechselseitigen Anerkennung vergleichbarer zu machen. Die Einführung von studienbegleitenden Prüfungen ermöglicht den Studierenden zudem eine unmittelbare Erfolgskontrolle.

Staatliche und private staatlich anerkannte Hochschulen können als Instrument zur Qualitätssicherung ihre Studiengänge akkreditieren lassen. Damit ist zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet. In Deutschland sind derzeit 10 Akkreditierungsagenturen zugelassen, und Studierende, die auf eine Anerkennung ihrer Bachelor- und Masterabschlüsse im In- und Ausland Wert legen, sollten darauf achten, dass ihr Studiengang von einer dieser Agenturen in Deutschland akkreditiert worden ist (eine Liste der Agenturen findet sich unter www.akkreditierungsrat.de).

Studienzugang, Finanzierung und Anerkennung

Nicht verändert wurden bei der Studienreform die Zugangsvoraussetzungen zum ersten berufsqualifizierenden Studium, das heißt zum Bachelor:

  • Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Universität ist die allgemeine Hochschulreife, an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (sog. Fachabitur) vorgewiesen werden.
  • Ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule oder Dualen Hochschule kann auch mit der Fachhochschulreife aufgenommen werden.
  • Daneben können die Länder und die Hochschulen eigene Zulassungsbedingungen festlegen. Beispielsweise können sie die Studierenden anhand von Durchschnittsnoten, Noten in bestimmten Fächern, Auswahltests oder -gesprächen aussuchen.

Der Master kann mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, z. B. mit einem Bachelor, FH-Diplom oder Magister, aufgenommen werden. Die Hochschulen können in der Regel zusätzliche Zulassungsbedingungen mit Blick auf das spezielle Profil des Masterstudiengangs definieren (z. B. Mindestnote, bestimmte fachliche Ausrichtung des vorausgegangenen Bachelors etc.). Jeder Masterabschluss berechtigt zur Promotion.

Traditionell fördert das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) den ersten berufsqualifzierenden Studiengang. An einen Bachelor kann allerdings im Rahmen der BAFöG-Förderung ein Master wie folgt angeschlossen werden:

  • Master, die inhaltlich an den absolvierten Bachelor anschließen („konsekutiv“),
  • Master, die nach einem Bachelor und einer Phase der Berufstätigkeit aufgenommen werden, zum Beispiel weiterbildende Master wie der MBA.

Bei der individuellen Anerkennung der Studienleistungen und der Studienabschlüsse im Ausland gibt es trotz der Bemühungen um eine Vereinheitlichung auch im neuen System keinen Automatismus. Jede Hochschule im In- und Ausland trifft weiterhin selbst die Entscheidung, ob Studienleistungen oder Abschlüsse anderer Hochschulen angerechnet werden können. Allerdings trägt die Umstellung auf das gestufte Studiensystem zur Vereinfachung bei der Anerkennung bei.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links und Informationen zum Bologna-Prozess und dem deutschen Studienangebot sind über folgende Institutionen und Informationsportale erhältlich:

  • Hochschulrektorenkonferenz (HRK): www.hrk-bologna.de
  • Hochschulkompass der HRK: www.hochschulkompass.de
  • Akkreditierungsrat: www.akkreditierungsrat.de
  • Kultusministerkonferenz: www.kmk.org/themen/hochschulen/internationale-hochschulangelegenheiten.html
Bildquellen:
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Absolventin B.A. Kindheitspädagogik
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